
Aber es ist nun amtlich:
Sehr geehrte Sportfreunde,
in Absprache mit dem Leipziger Fußballverband (LFV) hat der FVSL mit sofortiger Wirkung die Arbeit der Platzkommission neu geregelt.
Für jeden Verein wird eine Platzkommission bestellt. Die vorhandenen Platzkommissionen des Leipziger Fußballverbandes (LFV e.V.) sind
befugt, für die im FVSL e.V. vertretenen Mannschaften des zugeordneten Vereins, als Platzkommission zu fungieren. Hierzu liegt die Zustimmung des LFV e.V. vor.
Die Mitglieder der Platzkommissionen sind auf der Homepage des FVSL e.V. veröffentlicht und unter „Platzkommissionen“ abrufbar. Dem Schreiben sind die Regularien und Vereinszuordnungen der Platzkommissionen für den Verantwortungsbereich des FVSL beigefügt. Die im amtlichen Ansetzungsheft des LFV 2007/2008, Punkt 10, Seite 83 getroffenen
Festlegungen haben ihre Gültigkeit. Diese sind dem Schreiben als Anhang beigefügt.
Das auszufüllende Besichtigungsprotokoll des FVSL ist vom platzbauenden Verein vorzulegen. Es kann unter der Verbandshomepage des FVSL abgerufen werden und ist für jedes einzelne Spiel auszufüllen und umgehend dem zuständigen Staffelleiter zu schicken.
Der Gastverein, der Schiedsrichteransetzer sowie der Staffelleiter sind über den Spielausfall durch die Platzkommission zu informieren. Die weitere Informationspflicht laut Besichtungsprotokoll des FVSL unter Benachrichtigungen ist durch den Platzverein wahrzunehmen.
Der platzbauende Verein hat für den Bereich der Platzkommission alle
Kommunikationsvoraussetzungen zu schaffen.
Diese Festlegung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Arbeitsweise der Platzkommissionen & Vorgehensweise bei zentralen Absagen
1. Die Regelungen in der SPO Teil IV, des FVSL e.V., im § 98 (5) werden
aufgehoben (siehe Amtliches Ansetzungsheft 2007/2008, Seite 41).
2. Es wird für jeden Verein des FVSL e.V. eine Platzkommission gebildet. Diese Platzkommission besteht aus zwei Mitgliedern.
3. Die vorhandenen Platzkommissionen des Leipziger Fußballverbandes
(LFV e.V.) sind befugt, für die im FVSL e.V. vertretenen Mannschaften des
zugeordneten Vereins, als Platzkommission zu fungieren. Hierzu liegt die
Zustimmung des LFV e.V. vor. Die Mitglieder der Platzkommissionen sind auf
der Homepage des FVSL e.V. veröffentlicht und unter „Platzkommissionen“
abrufbar.
4. Die Aufgabe der Platzkommissionen besteht in der Überprüfung der
Spielplätze der Vereine der Stadtliga bis zur 3. KKL (Herren-, Senioren-,
Frauen-, Nachwuchs, und Volkssportbereich aller Altersklassen). Bei den
Herren und Senioren kann die Entscheidung bis 10.00 Uhr des Spieltages
getroffen werden, frühestens jedoch am Vortag des Spieles. Im Frauen- und
gesamten Nachwuchsbereich ist die Entscheidung am Vortag des Spieles bis
17 Uhr zu treffen. Die Platzkommission wird grundsätzlich nur auf Antrag des
platzbauenden Vereins tätig.
Verfahrensweise
1. Besteht die Gefahr der Unbespielbarkeit des/der Spielfeldes/r, verständigt der platzbauende Verein das in der Namensliste zuerst genannte Mitglied der
Platzkommission. Bei Nichterreichbarkeit ist der an zweiter Stelle genannte zu
verständigen. Bei Spielgemeinschaften der federführende Verein, auch wenn
auf einer Sportanlage des nichtfederführenden Vereins gespielt wird.
2. Mit dem Mitglied der Platzkommission ist der Zeitpunkt der Platzbesichtigungzu vereinbaren. Bei der Überprüfung muss ein Vertreter des platzbauenden Vereins zugegen sein.
3. Wird auf Unbespielbarkeit entschieden, sind vom Mitglied der
Platzkommission vom Ort der Überprüfung aus, der Gastverein, der
Schiedsrichteransetzer und der Staffelleiter des jeweiligen Spiels zu
verständigen. Dem Mitglied der Platzkommission sind durch den platzbauenden Verein alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Achtung, für das Spieljahr 2007/2008 bestehen für die
Frauenmannschaften SV Lissa 90 II, FSV Krostitz, SV Laußig 51 und ESV Delitzsch die Besonderheit, bei Heimspielen dem Schiedsrichteransetzer des
Delitzscher Fußballverbandes die Spielabsage mitzuteilen!
Das Mitglied der Platzkommission und der Vereinsvertreter füllen gemeinsam
ein Besichtigungsprotokoll des FVSL für jedes geplante Spiel aus. Der
platzbauende Verein hat das Besichtigungsprotokolls des FVSL dem
zuständigen Staffelleiter zu zusenden. Das Besichtigungsprotokoll des FVSL
ist durch den platzbauenden Verein zur Verfügung zu stellen. Dieses ist auf
der Homepage des Verbandes unter Formulare jederzeit abruf- und
ausdruckbar.
Spielabsagen sind vom platzbauenden Verein am entsprechenden Spieltag in
das DFBnet einzugeben (wie Ergebnismeldung). Die Ergebnisannehmer der
Herren Stadtliga; Frauen Stadtliga + 1.KKL; Pokal Herren, Senioren, Frauen
bzw. Herren 1. – 3. KKL sind ebenfalls telefonisch durch den Vereinsvertreter
zu informieren.
4. Die Kosten für die Telefongespräche, die Anreisekosten des Platzkommissars und dessen Aufwandsentschädigung hat der platzbauende Verein zu tragen. Die Reisekostenvergütung erfolgt entsprechend der Finanzordnung des FVSL e.V., § 13, Absatz 3 (siehe Ansetzungsheft 07/08; Seite 68). Die Aufwandsentschädigung beträgt 8,- €. Die Kosten sind zu quittieren.
Zentrale Absagen
Zentrale Absagen für alle Spiel-und Altersklassen werden jeweils freitags bis 17.00 Uhr entschieden. Diese Absagen werden in den Presseorganen LVZ und Bild-Zeitung in den Samstagsausgaben veröffentlicht. Ab Freitag kann der Anrufbeantworter in der Geschäftsstelle abgehört werden (ab 18.00 Uhr).
Alle Vereine erhalten eine E-mail und auf der Verbandshomepage wird die Absage ebenfalls veröffentlicht. Durch die Geschäftsstelle ist noch am Freitag die zentrale Absage im DFBnet für alle Alters- und Spielklassen kenntlich zu machen (Spielplanungsmodul).