Wechselfrist
Moderator: LF-Team
Wechselfrist
Kennt jemand die Wechselfrist von Jugendspielern zur Halbserie?
Danke,
Steven
Danke,
Steven
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Re: Wechselfrist
Ich meinte Jugendbereich ab Großfeldsteven hat geschrieben:Kennt jemand die Wechselfrist von Jugendspielern zur Halbserie?
Danke,
Steven
mööööööp....diese aussage ist falsch !!!
der spieler muß sich lediglich bis zum 31.12. bei seinem alten verein abgemeldet haben....wechselfrist ist vom 01.01.-31.01.2008
ein ersetzen der wechselgenehmigung durch den abgebenden verein, mit der zahlung von aufwandsentschädigungen(ablöse) ist im winter nicht statthaft !!
sollte der abgebende verein also kein einverständnis erklären (per häkchen)...dann ist der spieler bis zum 01.11.2008 gesperrt!! (also aufpassen!!!)
natürlich ist es legitim es dem abgebenden verein leichter zu machen das kreuz an die RICHTIGE stelle zu machen....für sagen wir mal..... 5 minimenfiguren und drei packungen rondo-melange
die oben genannten richtlinien zählen nur für den herrenbereich....wie es sich im jugendbereich verhält kann ich momentan nicht sagen,dazu bin ich dort zu lange aus der materie....jedoch ist es durchaus vorstellbar das sich die reglungen dort kongruent verhalten
so ist mein wissenstand....coach
der spieler muß sich lediglich bis zum 31.12. bei seinem alten verein abgemeldet haben....wechselfrist ist vom 01.01.-31.01.2008
ein ersetzen der wechselgenehmigung durch den abgebenden verein, mit der zahlung von aufwandsentschädigungen(ablöse) ist im winter nicht statthaft !!
sollte der abgebende verein also kein einverständnis erklären (per häkchen)...dann ist der spieler bis zum 01.11.2008 gesperrt!! (also aufpassen!!!)
natürlich ist es legitim es dem abgebenden verein leichter zu machen das kreuz an die RICHTIGE stelle zu machen....für sagen wir mal..... 5 minimenfiguren und drei packungen rondo-melange



die oben genannten richtlinien zählen nur für den herrenbereich....wie es sich im jugendbereich verhält kann ich momentan nicht sagen,dazu bin ich dort zu lange aus der materie....jedoch ist es durchaus vorstellbar das sich die reglungen dort kongruent verhalten
so ist mein wissenstand....coach
Zuletzt geändert von Coach69 am 12.12.2007, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Frage kannst Du Dir doch selber beantworten.
Übrigens ist das aber trotzdem ein gutes Thema was da aufgetan wurde.
Die Höhe der Entschädigung beträgt
1. Amateurspielklasse (Regionalliga) oder höhere
Spielklassen (Bundesliga oder 2. Bundesliga) 5.000,00 €
2. Amateurspielklasse (Oberliga) 3.750,00 €
3. Amateurspielklasse 2.500,00 €
4. Amateurspielklasse 1.500,00 €
5. Amateurspielklasse 750,00 €
6. Amateurspielklasse 500,00 €
ab der 7. Amateurspielklasse 250,00 €
Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren
Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge
der Spielklasse der ersten Mannschaft des abgebenden und des aufnehmenden Vereins in
der neuen Saison.
3.2.3. Hatte der aufnehmende Verein bei einem Vereinswechsel vor der Saison im abgelaufenen
Spieljahr sowohl keine eigene A-, B- als auch keine C-Junioren-Mannschaft (11er-Mannschaft)
für die Teilnahme an Meisterschaftsspielen seines Verbandes gemeldet, erhöht sich der
Entschädigungsbetrag um 50%. Mannschaften von Juniorenspielgemeinschaften können
grundsätzlich nicht als eigene Junioren-Mannschaft eines Vereins anerkannt werden. Die
Landesverbände werden ermächtigt, abweichende Regelungen für verbandsinterne
Vereinswechsel zu erlassen.
Der Entschädigungsbetrag erhöht sich um 50% für einen wechselnden Spieler, der das
17. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, und der die letzten drei
Jahre vor dem Wechsel ununterbrochen als Spieler bei dem abgebenden Verein ausgebildet
wurde und gespielt hat. Stichtag ist der 1.7. des Spieljahres, für das die Spielerlaubnis erteilt
wird.Der Entschädigungsbetrag reduziert sich um 50%, wenn die Spielerlaubnis des wechselnden
Spielers für Freundschaftsspiele des abgebenden Vereins (einschließlich Junioren-
Mannschaften) weniger als 18 Monate bestanden hat. Zwei Erhöhungstatbestände erhöhen
den Entschädigungsbetrag um 100%. Treffen zwei Erhöhungstatbestände und ein
Ermäßigungstatbestand zusammen, erhöht sich der ursprüngliche Entschädigungsbetrag um
50 %. Treffen ein Erhöhungstatbestand und ein Ermäßigungstatbestand zusammen, gelten
die im zweiten Absatz festgelegten Höchstbeträge.
3.2.4. Die Bestimmungen von Nr. 3.2.3 gelten nicht beim Vereinswechsel von Spielerinnen.
Übrigens ist das aber trotzdem ein gutes Thema was da aufgetan wurde.
Die Höhe der Entschädigung beträgt
1. Amateurspielklasse (Regionalliga) oder höhere
Spielklassen (Bundesliga oder 2. Bundesliga) 5.000,00 €
2. Amateurspielklasse (Oberliga) 3.750,00 €
3. Amateurspielklasse 2.500,00 €
4. Amateurspielklasse 1.500,00 €
5. Amateurspielklasse 750,00 €
6. Amateurspielklasse 500,00 €
ab der 7. Amateurspielklasse 250,00 €
Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren
Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge
der Spielklasse der ersten Mannschaft des abgebenden und des aufnehmenden Vereins in
der neuen Saison.
3.2.3. Hatte der aufnehmende Verein bei einem Vereinswechsel vor der Saison im abgelaufenen
Spieljahr sowohl keine eigene A-, B- als auch keine C-Junioren-Mannschaft (11er-Mannschaft)
für die Teilnahme an Meisterschaftsspielen seines Verbandes gemeldet, erhöht sich der
Entschädigungsbetrag um 50%. Mannschaften von Juniorenspielgemeinschaften können
grundsätzlich nicht als eigene Junioren-Mannschaft eines Vereins anerkannt werden. Die
Landesverbände werden ermächtigt, abweichende Regelungen für verbandsinterne
Vereinswechsel zu erlassen.
Der Entschädigungsbetrag erhöht sich um 50% für einen wechselnden Spieler, der das
17. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, und der die letzten drei
Jahre vor dem Wechsel ununterbrochen als Spieler bei dem abgebenden Verein ausgebildet
wurde und gespielt hat. Stichtag ist der 1.7. des Spieljahres, für das die Spielerlaubnis erteilt
wird.Der Entschädigungsbetrag reduziert sich um 50%, wenn die Spielerlaubnis des wechselnden
Spielers für Freundschaftsspiele des abgebenden Vereins (einschließlich Junioren-
Mannschaften) weniger als 18 Monate bestanden hat. Zwei Erhöhungstatbestände erhöhen
den Entschädigungsbetrag um 100%. Treffen zwei Erhöhungstatbestände und ein
Ermäßigungstatbestand zusammen, erhöht sich der ursprüngliche Entschädigungsbetrag um
50 %. Treffen ein Erhöhungstatbestand und ein Ermäßigungstatbestand zusammen, gelten
die im zweiten Absatz festgelegten Höchstbeträge.
3.2.4. Die Bestimmungen von Nr. 3.2.3 gelten nicht beim Vereinswechsel von Spielerinnen.
Zuletzt geändert von Der_Sucher am 12.12.2007, 13:16, insgesamt 3-mal geändert.
Wenn alle das täten was sie mich können, käme ich den ganzen Tag nicht zum Sitzen.
Humor ist der Sonnenschein des Geistes
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Richtig A-Jugend alter Jahrgang zählt zum Herrenbereich !!!Coach69 hat geschrieben:wenn er dabei verein wechselt schon!!
spieler des älteren a-jugendjahrgangs sind ja bereits mit herrenspielrecht ausgestattet...sind also auch wie selbige zu handeln
los nächste frage ...ich bin grad in form![]()
![]()
@ Steven Du brauchst Dir also keine Sorgen machen !!!!
Ich kann mir vostellen,um wen es geht !!!!!!!!


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@ Steven Du brauchst Dir also keine Sorgen machen !!!!
Wenn Du wüstest und wer zuletzt lacht........
Ich mache mir keine Sorgen,bloß was Du schreibst ,es gibt keine Wechselfrist ( als Chef in der Jugendabteilung ) finde ich lustig
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Ich mache mir keine Sorgen,bloß was Du schreibst ,es gibt keine Wechselfrist ( als Chef in der Jugendabteilung ) finde ich lustig
Zuletzt geändert von steven am 12.12.2007, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.