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von Rippin » 27.11.2007, 10:23
Unter Akklamation (allg. Beifall, Zustimmung, von lat. acclamatio, Zuruf; aus ad, zu, und clamare, rufen) versteht man in Politik und Recht eine veraltete Form der Wahl, insbesondere in kleinen Gremien oder bei nur einem Kandidaten. Bei der Akklamation wird per Zuruf (oder einfach per Handzeichen) etwas angenommen oder abgelehnt.

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