§ 50 IV
Bei drohenden Ausschreitungen sind neben den Angehörigen des Ordnungsdienstes alle volljährigen Vereinsangehörigen und alle Spieler beider Mannschaften zur Mithilfe und Sicherstellung der Platzdisziplin verpflichtet.
Einmal Massenschlägerei ohne Folgen für alle, mal richtig zuschlagen ohne ein schlechtes Gewissen, man wollte nur für Ruhe und Ordnung sorgen?
Selbiges gilt auch im LFV.
Keine Ahnung was sich der Verband dabei gedacht hat
