Noch eine Regelfrage, viel Spaß bei der beantwortung

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KP
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Beitrag von KP »

@Rina: Das man das in der Praxis irgendwie geregelt bekommt und die Spieler nicht ohne SR weiterspielen werden ist schon klar. Aber mich interessiert ob ein SRA regeltechnisch ein Spiel unterbrechen "darf"

@911: Dann begründest Du die Nichtanerkennung des Tores aber eben gerade nicht mit dem "äußeren Einfluß" des Balles, sondern damit, daß der SR eben nicht wahrnehmen kann ob eine Rgelübertretung vorher vorlag oder nicht. Also kann dere Regelschnipsel mit dem äußeren EInfluß hier kaum einschlägig sein...

Edith fragt sich nach Lesen Deines anderen Beitrags wie Du den Pfiff eines SRA regeltechnisch korrekt als Spielunterbrechung begründen willst und ich bin da auch sehr interessiert.
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de Rini
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Beitrag von de Rini »

Würde das Tor nun zählen?
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Beitrag von Nine.One.One »

kp, ein SRA darf das Spiel unterbrechen, wenn der SR nciht in der LAge dazu ist z.b. wenn er bewustlos auf dem platz liegt oder eben einen ball an den nüschel bekommen hat, mir ist das passiert, ich habe als SRA nciht unterbrochen und gleich vom beobachter einen auf dem Sack bekommen
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KP
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Beitrag von KP »

Und wie hat der SR-Beobachter Dir ggü. das begründet? Ich bezweifel ja gar nicht, daß der SRA dann irgendwas machen muß, bin halt nur neugierig, wie/wodurch es dem SRA1 erlaubt sein soll, (insbesondere) durch Pfiff das Spiel zu unterbrechen.

@Rina: Nein, das Tor darf nach aktueller Rechtssprechung nicht anerkannt werden.
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Nine.One.One
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Beitrag von Nine.One.One »

begründung war, wenn ich mich recht erinnere, das ich als SRA1, dieses tun muss, damit eben solche dinge nciht passieren, desweiteren, meinte er, dass soetwas "gleich zusetzen" ist, wie wenn der SRz.b. bedroht wird u.ä. dann darf ich ja auch auf das feld. es geht halt darum solche sachen zu verhindern. aber das ist schon 5 jahre her, an die genaue begründung erinnere ich mich nicht
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Sveninide
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Beitrag von Sveninide »

1. Das Tor zählt auf Grund der von KP gelieferten Begründungen nicht.

2. Der SRA darf das Spiel auf Grund solcher Ereignisse definitiv unterbrechen.

Siehe auch Regel 6 - Pflichten der Schiedrichterassistenten.

Die Schiedsrichterassistenten sollen dem SR in Übereinstimmung der Regeln helfen, das Spiel zu leiten. Da der SR ausgefallen ist, übernimmt mit sofortiger Wirkung der SRA1 die Spielleitung.

Des Weiteren ist es die Pflicht des SRA unter "besonderen Umständen" und dazu zähle ich einen solchen Fall, ins Spielgeschehen einzugreifen.

In diesem Fall soll und muss der SRA auch das Spielfeld betreten.

Siehe auch Anweisungen des DFB / Punkt 12c.

Achja, Spielfortsetzung an der Stelle wo der SR getroffen wurde mit SR-Ball, insofern der SR dazu noch in der Lage ist.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass das Spiel abgebrochen wird, wenn nur ein SR (2./3.KK) mit der Spielleitung beauftragt war und dieser auf Grund der Verletzung nicht mehr in der Lage ist fortzusetzen.

In einem solchen Fall unterliegt es dem Sportgericht zu entscheiden, wie das Spiel gewertet wird. Von Wiederholung bis zum Austragen der Restspielzeit ist hier alles möglich.
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Beitrag von Nine.One.One »

Sveninide hat geschrieben:1. Das Tor zählt auf Grund der von KP gelieferten Begründungen nicht.

2. Der SRA darf das Spiel auf Grund solcher Ereignisse definitiv unterbrechen.

Siehe auch Regel 6 - Pflichten der Schiedrichterassistenten.

Die Schiedsrichterassistenten sollen dem SR in Übereinstimmung der Regeln helfen, das Spiel zu leiten. Da der SR ausgefallen ist, übernimmt mit sofortiger Wirkung der SRA1 die Spielleitung.

Des Weiteren ist es die Pflicht des SRA unter "besonderen Umständen" und dazu zähle ich einen solchen Fall, ins Spielgeschehen einzugreifen.

In diesem Fall soll und muss der SRA auch das Spielfeld betreten.

Siehe auch Anweisungen des DFB / Punkt 12c.

Achja, Spielfortsetzung an der Stelle wo der SR getroffen wurde mit SR-Ball, insofern der SR dazu noch in der Lage ist.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass das Spiel abgebrochen wird, wenn nur ein SR (2./3.KK) mit der Spielleitung beauftragt war und dieser auf Grund der Verletzung nicht mehr in der Lage ist fortzusetzen.

In einem solchen Fall unterliegt es dem Sportgericht zu entscheiden, wie das Spiel gewertet wird. Von Wiederholung bis zum Austragen der Restspielzeit ist hier alles möglich.
ein echter SR kämpft sich weiter durch das spiel :lol: :lol:
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Sveninide
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Beitrag von Sveninide »

Selbstüberschätzung ist aber auch der erste Schritt zum Untergang.
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Beitrag von Nine.One.One »

naja, aber bis es wirklich nicht mehr geht, dauert schon :-) habe viel polsterung :-)
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Sveninide
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Beitrag von Sveninide »

Da gebe ich Dir selbstverständlich recht... :lol: :roll: :oops:
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Beitrag von DreiEcken-Elfmeter »

Sveninide hat geschrieben:1. Das Tor zählt auf Grund der von KP gelieferten Begründungen nicht.
bzw. laut DFB, wie ich schon eine Seite zuvor gepostet hatte.
2. Der SRA darf das Spiel auf Grund solcher Ereignisse definitiv unterbrechen.
Und dazu reicht auch ein Ruf, Handzeichen, oder Ähnlicxhes. Pfeifen ist hierfür ja nicht zwingend erforderlich (obwohl der SRA1 ja immer eine Pfeife dabei hat ;-))
Achja, Spielfortsetzung an der Stelle wo der SR getroffen wurde mit SR-Ball, insofern der SR dazu noch in der Lage ist.
Oder eben (wenn vorhanden) SRA1 übernimmt. Ist ja alles möglich.


Trotzdem: entscheidend ist für mich bei dieser Frage die Wahrnehmung des SR. Sicher kann der SR kein Tor anerkennen, dessen Entstehung er nicht wahrgenommen hat, also kann er auch nicht beurteilen, ob das Tor gemäß Regel 10 zählen dürfte:

Code: Alles auswählen

Ein Tor ist gültig erzielt, wenn der Ball vollständig die Torlinie zwischen den Torpfosten und unter der Querlatte überquert hat, ohne dass die Regeln vorher von der Mannschaft übertreten wurden, zu deren Gunsten das Tor erzielt wurde.
Mir fehlt persönlich aber so etwas wie ein Hinweis im Regeltext (das habe ich Herrn Löw auch nochmal geschrieben, warte aber noch auf eine nette Antwort).
Nine.One.One
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Beitrag von Nine.One.One »

Sveninide hat geschrieben:Da gebe ich Dir selbstverständlich recht... :lol: :roll: :oops:
für diese fiese bemerkung fordere ich entschädigung in form eines getränkes
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