
Regelfrage: Ganz schön knifflig!
Moderator: LF-Team
Ich glaube da gibts dann wieder ne Megadiskussion wenn Du den Stürmer hier G / GR runter stellst. Da möchte ich dann am kommenden Tag mal die Meinungen im Forum lesen wenn Du das so machst. Ich würds nicht machen... aber ich gebe Dir Recht 50% aller SR`s ziehen das so durch... und Du würdest wahrscheinlich dazugehören...KP hat geschrieben:Und da die ganze Sache halt nicht eindeutig ist, deswegen "Im Ermessen des SR". Es ist sicher keine zwingende Gelbe Karte aber der SR muß (IMHO) die Karte auch nicht zwingend steckenlassen.



Sei ehrlich...

Na, man kann die Theorie nicht mit der Praxis vergleichen, aber ja, wenn ich der Meinung sein sollte der Sportfreund beträgt sich unsportlich wird er dafür verwarnt. Tut er dies wiederholt sind die Kondsequenzen ja auch klar... Im konkreten Fall ist die alleinige Verwarnung wg. des Karte forderns sicher durchaus angemessen (man kann das ja durchaus zusammen mit dem Faller als "eine Tat" ansehen).
Aber wenn jetzt klar und deutlich wird, daß der Sportfreund sich übertrieben fallen läßt, vielleicht noch ne Verletzung markiert oder so, nur um dem Gegenspieler eine möglichst hohe Strafe aufzubürden, es also richtig auf die Spitze und darüber hinaus treibt, dann sollten 2 Gelbe Karten nicht unangemessen sein. Das das eine, nunja, eher unpopuläte Entscheidung wäre ist mir natürlich auch klar...
Aber wenn jetzt klar und deutlich wird, daß der Sportfreund sich übertrieben fallen läßt, vielleicht noch ne Verletzung markiert oder so, nur um dem Gegenspieler eine möglichst hohe Strafe aufzubürden, es also richtig auf die Spitze und darüber hinaus treibt, dann sollten 2 Gelbe Karten nicht unangemessen sein. Das das eine, nunja, eher unpopuläte Entscheidung wäre ist mir natürlich auch klar...

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- Fussballgott
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Ich muss mich mal einschalten (war die letzten Tage nicht hier, deswegen so spät)...
Die VW für den Angreifer ist zwingend (Fordern einer persönliche Strafe), aber nciht für das "theatralische Fallen". Schließlich wurde ein Verstoß gegen Regel 12 geahndet - sprich: der dF (hier SST) ist ja berechtigt. Und: Wenn ich als SR ein Vergehen erkenne und ahnde, dann entscheide ich deswegen, und nciht wegen des Fallens. Wer weiß, vielleicht ist der Angreifer ja tatsächlich auf Grund des verbotenen Spiels des Gegnes so "überschwenglich" gefallen, vielleicht hat er sich auch verletzt und muss deswegen schreien.
In solch einer Situation (nachdem ein Foulspiel ja erkannt wurde), möchte ich dem Spieler nicht unterstellen, dass er mich täuscht. Ist evtl. mit einer Verletzung zu vergleichen, weil ich ja auch kein Arzt bin, maße ich mir nicht an, zu entscheiden, ob der Spieler verletzt ist oder nicht.
Also kein VW /Gelb-Rot, nur VW.
Die VW für den Angreifer ist zwingend (Fordern einer persönliche Strafe), aber nciht für das "theatralische Fallen". Schließlich wurde ein Verstoß gegen Regel 12 geahndet - sprich: der dF (hier SST) ist ja berechtigt. Und: Wenn ich als SR ein Vergehen erkenne und ahnde, dann entscheide ich deswegen, und nciht wegen des Fallens. Wer weiß, vielleicht ist der Angreifer ja tatsächlich auf Grund des verbotenen Spiels des Gegnes so "überschwenglich" gefallen, vielleicht hat er sich auch verletzt und muss deswegen schreien.
In solch einer Situation (nachdem ein Foulspiel ja erkannt wurde), möchte ich dem Spieler nicht unterstellen, dass er mich täuscht. Ist evtl. mit einer Verletzung zu vergleichen, weil ich ja auch kein Arzt bin, maße ich mir nicht an, zu entscheiden, ob der Spieler verletzt ist oder nicht.
Also kein VW /Gelb-Rot, nur VW.