Mein "Selbstbildnis in JPG" betreffend: Traurig um den, der solche Dinge nicht mit Humor nimmt
Regelfrage: Rot für den Torwart???
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@Ronaldo: In der SR-Zeitung war die Rede davon, daß dem Abwehrspieler das Zuspiel "zu kurz" gerät. *Das* nun wiederrum kann ja durchaus mal passieren. Und wenn der TW dann den Ball dem Angreifer wegspitzelt, der sonst ein Tor erzielt hätte... Aber wie schon gesagt, das ist sehr viel graue Theorie. Ich möcht das in mem Pokalspiel 2KK. Senioren nicht erklären müssen...
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Wenn man sich nicht mal selbst auf die Schippe nehmen kann, dann fehlt doch bisserl was im Leben. "Gelassenheit durch Kompetenz", sag ich immer 
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Olbinho
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Um die ganze Geschichte mal auf die Spitze zu treiben. Ein Stürmer steht in Strafraumnähe im Abseits. Den fälligen Freistoß führt der TW aus. Er spielt ihn quer, der Stürmer sprintet dazwischen. Der TW rennt dem Ball hinterher und spielt ihn ein zweites Mal nacheinander. Konsequenz: Rot und indirekter Freistoß!
Die Deutsche Fan-Karavane zieht gen Italien!
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Olbinho
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DreiEcken-Elfmeter
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Na da haben wir ja jetzt was angerichtet, oder sagen wir mal so... DU hast was angerichtet mein lieber KP!!!KP hat geschrieben:@Sveninide: Es ist keine Regelauslegung meinerseits, ich habe diese Situation der SR-Zeitung Mai/Juni 2005 entnommen, wo genau dieses Beispiel im Rahmen eines Artikels was als Ballkontrolle durch den TW gilt behandelt wurde...
Ich habe grade mit unserem Lehrwart telefoniert. Der ist mit Deiner Lösung ja überhaupt nicht einverstanden. Er hat auch gleich in der genannten SR-Zeitung nachgelesen und festgestellt, dass der Vorfall tatsächlich so drin steht!
Aber mal im Ernst, das kann doch wirklich gar nicht sein. Der Hüter macht doch echt nur das, wozu er da ist! HS hat jetzt übrigens den DFB-Lehrwart diesbezüglich nochmal angeschrieben. Das Ergebnis bekommen wir dann bestimmt nächtsen Freitag auf der Lehrveranstaltung.
Vielleicht ist da ja tatsächlich ein Fehler in der SR-Zeitung und irgendwo sind schon Hüter wegen dieser Sache runtergeflogen.
Mir wäre sehr wohl, wenn die in der SR-Zeitung (März/April 05 wars übrigens) geschilderte Regelauslegung falsch ist oder durch neuere Auslegungen ersetzt wird. Mir persönlich schmeckt es natürlich ebensowenig, dem TW für die Erfüllung seiner Aufgaben Rot zu zeigen.
Aber regeltechnisch ist dies (ohen weitere Präzisierungen/Ausnahmen) die Konsequenz aus Regel 12 (und der Antwort von Herrn Löw), dort speziell des "Torverhinderungsparagraphen". Wenn es tatsächlich nicht darauf ankommt, ob die das Tor verhindernde Regelübertretung einen indirekten oder direkten FS nach sich zieht muß man den TW wohl wirklich runterstellen.
Alternative: Man schafft für den Torhüter eine Ausnahme (bzw. eine Ausnahmeliste) oder schränkt die RK wg. Torverhinderung auf Regelübertretungen ein, die einen dF erfordern. "Technische" Regelübertretungen werden dann eben nur mit Gelb oder nur mit der Spielstrafe bestraft.
Wenn man sich mal die ganzen, teilweise wirklich abstrusen "Möglichkeiten" für eine RK wg. eines technischen Regelverstoßes ansieht ist das
vielleicht ne ganz vernünftige Variante... Das nun wiederrum bedeutet das der "Fallrückzieher am Mann" von Spfrd 911 dann eben *nicht* mit Rot bestraft wird, eine mir ganz sympathische Vorstellung...
-kp
Aber regeltechnisch ist dies (ohen weitere Präzisierungen/Ausnahmen) die Konsequenz aus Regel 12 (und der Antwort von Herrn Löw), dort speziell des "Torverhinderungsparagraphen". Wenn es tatsächlich nicht darauf ankommt, ob die das Tor verhindernde Regelübertretung einen indirekten oder direkten FS nach sich zieht muß man den TW wohl wirklich runterstellen.
Alternative: Man schafft für den Torhüter eine Ausnahme (bzw. eine Ausnahmeliste) oder schränkt die RK wg. Torverhinderung auf Regelübertretungen ein, die einen dF erfordern. "Technische" Regelübertretungen werden dann eben nur mit Gelb oder nur mit der Spielstrafe bestraft.
Wenn man sich mal die ganzen, teilweise wirklich abstrusen "Möglichkeiten" für eine RK wg. eines technischen Regelverstoßes ansieht ist das
vielleicht ne ganz vernünftige Variante... Das nun wiederrum bedeutet das der "Fallrückzieher am Mann" von Spfrd 911 dann eben *nicht* mit Rot bestraft wird, eine mir ganz sympathische Vorstellung...
-kp

Gestern habe ich von unserem Lehrwart nochmals Schelte wegen diesem Thema hier bekommen, welche ich hier nun gleich ganz offiziell an Dich *KP* weiter gebe!!!KP hat geschrieben:Mir wäre sehr wohl, wenn die in der SR-Zeitung (März/April 05 wars übrigens) geschilderte Regelauslegung falsch ist oder durch neuere Auslegungen ersetzt wird. Mir persönlich schmeckt es natürlich ebensowenig, dem TW für die Erfüllung seiner Aufgaben Rot zu zeigen. -kp
In der SR-Zeitung (Mai 05) wurde die Aussage offiziell korrigiert! Richtig ist demnach folgendes:
Wenn der Hüter den Ball wie von Dir beschrieben abwehrt, tritt einzig die Rückpassregel in Kraft, d.h. es geht weiter mit IDF am 5-Meter-Raum für die angreifende Mannschaft.
Eine persönliche Strafe ist demnach NICHT zu verhängen!!!
Naja, Rüffel hin oder her, zumindest hat meine Regelfrage zu einer ja recht interessanten Diskussion geführt. Unser aller Lehrwart und der Sveninide haben beide recht, in der SR-zeitung 03/2006 wurde das Ganze wie folgt korrigiert:
Das deckt sich glücklicherweise mit unser aller Bauchgefühl, daß man den TW nicht für die Erfüllung seiner Aufgabe bestrafen sollte, zumindest nicht in dem entsprechenden Fall.
Ich hab mal fett markiert, was uns allen bei der damaligen Diskussion durchgerutscht ist. Es ist eigentlich so naheliegend, daß (zumindest ich mich) in den Hintern beißen könnte, das nicht bemerkt zu haben, denn es gibt zwar Rot, wenn man durch eine mit FS zu ahndende Regelübertretung ein Tor verhindert, im konkreten Fall trifft das auf den TW aber nicht zu, da er eben nur den idF verursacht aber seine "Tat" nicht als Torverhinderung zu sehen ist.Auf Seite 11 der letzten Ausgabe der Schiedsrichter-Zeitung – Ballkontrolle durch den Torwart – wird im letzten Absatz der linken Spalte ausgeführt, dass die Rote Karte zu zeigen ist, wenn der Torwart nach einem absichtlichen Zuspiel eines Mitspielers den Ball mit der Hand kurz vor einem Angreifer über die Torlinie stößt und damit dem Angreifer die öglichkeit nimmt, ein Tor zu erzielen. Diese Aussage widerspricht den Anweisungen des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses. Das Spiel ist lediglich mit einem indirekten Freistoß unter Beachtung der Torraum-Regelung fortzusetzen. EineTorchance wurde durch den Torwart nicht verhindert, da die Ballberührung mit der Hand innerhalb seines Strafraums nach der Regel 12 keine Torverhinderung ist und dieser Vorgang nicht bei den feldverweiswürdigen Vergehen aufgeführt ist.
Das deckt sich glücklicherweise mit unser aller Bauchgefühl, daß man den TW nicht für die Erfüllung seiner Aufgabe bestrafen sollte, zumindest nicht in dem entsprechenden Fall.
Zuletzt geändert von KP am 13.11.2006, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.

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