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von gerd müller » 07.07.2011, 09:05
Auszug aus der Spielordnung :
§ 44
Untere Mannschaften
(1) Untere Mannschaften können nur bis zur nächsttieferen Klasse gegenüber einer bereits höher
qualifizierten Mannschaft ihres Vereins aufsteigen.
(2) In jeder Spielklasse darf, unabhängig von der Anzahl der Staffeln, nur eine Mannschaft eines Vereins
spielen.
(3) Steigt eine Mannschaft in eine Spielklasse ab, in welcher sich eine weitere Mannschaft dieses Vereins
befindet, steigt die letztere automatisch in die nächsttiefere Klasse ab. Sie gilt als erster Absteiger im
Rahmen der Abstiegsregelung.
(4) In der niedrigsten Spielklasse können mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen.
Nur eine dieser Mannschaften, die vor Beginn der Serie als solche zu bezeichnen ist, hat Aufstiegsrecht
und gilt im Sinne aller weiteren Bestimmungen der Spielordnung als höherklassig
Die Freunde nennen sich aufrichtig ,die Feinde sind es .
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.