Auf- und Abstieg 2010/2011
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Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Das seh ich ein bißchen anders.
Möglichkeit 1 bedeutet nur, dass in der 1.KK einer weniger absteigt. In der 2.KK steigen aber trotzdem die letzten beiden ab und da Rotation II nächste Saison nicht in der 2.KK spielt ist ein Platz frei. In der Aufstiegsregel steht, dass aus der 3.KK soviele Mannschaften aufsteigen bis die Staffelstärke erreicht ist. Also müsste auch noch Räpitz II aufsteigen.
Möglichkeit 1 bedeutet nur, dass in der 1.KK einer weniger absteigt. In der 2.KK steigen aber trotzdem die letzten beiden ab und da Rotation II nächste Saison nicht in der 2.KK spielt ist ein Platz frei. In der Aufstiegsregel steht, dass aus der 3.KK soviele Mannschaften aufsteigen bis die Staffelstärke erreicht ist. Also müsste auch noch Räpitz II aufsteigen.
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Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
@Deutschland: Würde ich auch so sehen.
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
also ich weiß eigentlich nicht so richtig warum sich so aufgeregt wird? Für mich sind die folgenden Regeln eindeutig? ... Vielleicht check ich es auch nur nicht? Wenn nicht wäre ich dankbar wenn mir das mal jemand erklärt.
Quelle: fussballverband-stadt-leipzig.de
Auf- und Abstiegsregel 2010/2011
Herrenbereich
Durch die Strukturreform im SFV werden mit Beginn der Saison 2011/2012 die bisherigen
Bezirksklassen aufgelöst und die verbleibenden Mannschaften in den
Verantwortungsbereich der Kreisverbände eingegliedert.
Der FVSL plant für die Saison 2011/2012 folgende Staffelstruktur:
· 1 Staffel Stadtliga mit 14 Mannschaften
· 1 Staffel Stadtklasse mit 14 Mannschaften
· 2 Staffeln 1. Kreisklasse mit je 14 Mannschaften
· 2 Staffeln 2. Kreisklasse mit je 14 Mannschaften
· 3 Staffeln 3. Kreisklasse mit je 12 oder 14 Mannschaften
· Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften größer als 126 sein, kann es zur
Staffelerweiterung in der 3. Kreisklasse über 14 Mannschaften kommen.
· Die Mannschaften des Bezirksspielbetriebes der Saison 2010-11 mit der
Zugehörigkeit zum FVSL werden als Starterfeld für die Stadtliga gesetzt.
Aufstieg
· Die nach den gesetzten Bezirksklassemannschaften zur Staffelstärke freien
Startplätze werden durch die Besten der bisherigen Stadtliga aufgefüllt.
· Die restlichen Mannschaften der momentanen Stadtliga bilden den Stamm der
neuen Stadtklasse.
· Aus der 1. Kreisklasse steigen soviel Mannschaften in die Stadtklasse auf, bis die
oben genannte Staffelstärke erreicht ist.
Sollte diese Anzahl eine ungerade sein, so findet ein Relegationsspiel beider in
Betracht kommenden Mannschaften der Staffeln auf neutralen Platz statt.
· Aus der 2. Kreisklasse steigen soviel Mannschaften in die 1. Kreisklasse auf, bis die
oben genannte Staffelstärke erreicht ist.
Sollte diese Anzahl nicht durch 2 teilbar sein, so entscheidet über die verbleibenden
freien Plätze das bisher gültige Vergleichsverfahren (Punkte/Spiele; bei Gleichheit
Tordifferenz; bei Gleichheit meisten Tore; Losverfahren).
· Aus der 3. Kreisklasse steigen soviel Mannschaften in die 2. Kreisklasse auf, bis die
oben genannte Staffelstärke erreicht ist.
Sollte diese Anzahl nicht durch 3 teilbar sein, so entscheidet über die verbleibenden
freien Plätze das bisher gültige Vergleichsverfahren (Punkte/Spiele; bei Gleichheit
Tordifferenz; bei Gleichheit meisten Tore; Losverfahren).
Abstieg
· Aus der 1. Kreisklasse steigen die Plätze 15 und 16 je Staffel in die 2. Kreisklasse
ab.
· Aus der 2. Kreisklasse steigen die Plätze 13 und 14 je Staffel in die 3. Kreisklasse
ab.
Quelle: fussballverband-stadt-leipzig.de
Auf- und Abstiegsregel 2010/2011
Herrenbereich
Durch die Strukturreform im SFV werden mit Beginn der Saison 2011/2012 die bisherigen
Bezirksklassen aufgelöst und die verbleibenden Mannschaften in den
Verantwortungsbereich der Kreisverbände eingegliedert.
Der FVSL plant für die Saison 2011/2012 folgende Staffelstruktur:
· 1 Staffel Stadtliga mit 14 Mannschaften
· 1 Staffel Stadtklasse mit 14 Mannschaften
· 2 Staffeln 1. Kreisklasse mit je 14 Mannschaften
· 2 Staffeln 2. Kreisklasse mit je 14 Mannschaften
· 3 Staffeln 3. Kreisklasse mit je 12 oder 14 Mannschaften
· Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften größer als 126 sein, kann es zur
Staffelerweiterung in der 3. Kreisklasse über 14 Mannschaften kommen.
· Die Mannschaften des Bezirksspielbetriebes der Saison 2010-11 mit der
Zugehörigkeit zum FVSL werden als Starterfeld für die Stadtliga gesetzt.
Aufstieg
· Die nach den gesetzten Bezirksklassemannschaften zur Staffelstärke freien
Startplätze werden durch die Besten der bisherigen Stadtliga aufgefüllt.
· Die restlichen Mannschaften der momentanen Stadtliga bilden den Stamm der
neuen Stadtklasse.
· Aus der 1. Kreisklasse steigen soviel Mannschaften in die Stadtklasse auf, bis die
oben genannte Staffelstärke erreicht ist.
Sollte diese Anzahl eine ungerade sein, so findet ein Relegationsspiel beider in
Betracht kommenden Mannschaften der Staffeln auf neutralen Platz statt.
· Aus der 2. Kreisklasse steigen soviel Mannschaften in die 1. Kreisklasse auf, bis die
oben genannte Staffelstärke erreicht ist.
Sollte diese Anzahl nicht durch 2 teilbar sein, so entscheidet über die verbleibenden
freien Plätze das bisher gültige Vergleichsverfahren (Punkte/Spiele; bei Gleichheit
Tordifferenz; bei Gleichheit meisten Tore; Losverfahren).
· Aus der 3. Kreisklasse steigen soviel Mannschaften in die 2. Kreisklasse auf, bis die
oben genannte Staffelstärke erreicht ist.
Sollte diese Anzahl nicht durch 3 teilbar sein, so entscheidet über die verbleibenden
freien Plätze das bisher gültige Vergleichsverfahren (Punkte/Spiele; bei Gleichheit
Tordifferenz; bei Gleichheit meisten Tore; Losverfahren).
Abstieg
· Aus der 1. Kreisklasse steigen die Plätze 15 und 16 je Staffel in die 2. Kreisklasse
ab.
· Aus der 2. Kreisklasse steigen die Plätze 13 und 14 je Staffel in die 3. Kreisklasse
ab.
Na klar habe ich ne Eisenbahnplatte!
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Eindeutig ja, aber eben auch eindeutig Schwachsinn.
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
@Lazi
Bei diesem Regelwerk besteht (bestand) die Gefahr, dass nicht jeder Erstplatzierte aufsteigen kann. Es heißt "Es wird aufgefüllt bis die Staffelstärke von 14 Mannschaften erreicht ist". Ist die Staffelstärke aber schon erreicht ohne die Aufsteiger, steigt keiner auf.
Bei diesem Regelwerk besteht (bestand) die Gefahr, dass nicht jeder Erstplatzierte aufsteigen kann. Es heißt "Es wird aufgefüllt bis die Staffelstärke von 14 Mannschaften erreicht ist". Ist die Staffelstärke aber schon erreicht ohne die Aufsteiger, steigt keiner auf.
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Der größte Schwachsinn ist eigentlich, das keiner aus der jetzigen Stadtliga sowie Bezirksklasse absteigt. Deshalb gucken die ganzen 2. Platzierten jetzt in den Ofen!
Ecken und Kanten sind nicht zum Schleifen da, sondern um sich daran zu stoßen

Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Weiterhin versteh ich es auch nicht, als der FVSL die Aufstiegsregel angepasst hat, warum Engelsdorf sich nicht sofort beschwert hat?!
Das Problem ist einfach das viele Vereine mit einer anderen Liga geplant haben / Aufstiege gefeiert haben (teilweise auch im Ausland) usw.
und diese werden jetzt vermutlich alle dumm aus der Wäsche schauen.
Das Problem ist einfach das viele Vereine mit einer anderen Liga geplant haben / Aufstiege gefeiert haben (teilweise auch im Ausland) usw.
und diese werden jetzt vermutlich alle dumm aus der Wäsche schauen.
Ecken und Kanten sind nicht zum Schleifen da, sondern um sich daran zu stoßen

Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Das ist in der Tat Mist, aber ebend auch eine klare Regel zu Beginn der Saison. Es hat also irgendwie jeder vorher gewusst. Das das irgendwie hirnverbrannt ist lassen wir mal aussen vor.keepera hat geschrieben:@Lazi
Bei diesem Regelwerk besteht (bestand) die Gefahr, dass nicht jeder Erstplatzierte aufsteigen kann. Es heißt "Es wird aufgefüllt bis die Staffelstärke von 14 Mannschaften erreicht ist". Ist die Staffelstärke aber schon erreicht ohne die Aufsteiger, steigt keiner auf.
Na klar habe ich ne Eisenbahnplatte!
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
@wennel
hol endlich die Säge raus
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- gerd müller
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- Registriert: 09.09.2006, 18:17
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Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Frage : Wenn am Montag das Urteil von Engelsdorf kommen sollte ,wieviel Tage hat man Zeit um in Einspuch zu gehen ? Zehn oder Vierzehn Tage ???
Die Freunde nennen sich aufrichtig ,die Feinde sind es .
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
§ 14 Rechts- und Verfahrensordnung
Berufung
(1) Gegen Entscheidungen der jeweiligen Sportgerichte ist die Berufung beim Verbandsgericht des SFV zulässig. Die Berufung kann sich nicht ausschließlich auf die Kosten‐ oder Gebührenentscheidung erstrecken. Eine Entscheidung unterliegt nur insoweit einer Nachprüfung, als sie angefochten wird.
(...)
(3) Zur Einlegung der Berufung sind am Verfahren unmittelbar beteiligte Vereine, des weiteren die von der Entscheidung unmittelbar betroffenen Verbände, deren Präsidien und Vorstände berechtigt.
(...)
(6) Die Berufung ist bei gleichzeitiger Einzahlung der Gebühr bis spätestens sieben Tage nach Zustellung der Entscheidung des Sportgerichts einzulegen. Der Nachweis der eingezahlten Rechtsmittelgebühr hat innerhalb der Berufungseinlegungsfrist zu erfolgen.Die Berufung ist spätestens vier‐
zehn Tage nach Zustellung der Entscheidung schriftlich zu begründen. Die Fristen beginnen am Folgetag der Zustellung. Sie können in begründeten Ausnahmefällen bis auf zwei Tage verkürzt werden. Bei Entscheidungen im Zeitraum Mai, Juni und Juli beträgt die Berufungsfrist einschließlich der Begründung und Gebührenzahlung zwei Tage nach Zustellung.
§ 20 Rechts- und Verfahrensordnung
Fristenregelungen
(1) Alle Fristen beginnen am Tage nach dem für den Vorgang zugrundeliegenden Ereignis.
(2) Jeglicher Schriftverkehr, der an Fristen gebunden und schriftlich zu tätigen ist, muss postalisch per Fax oder auf anderen elektronischen Wegen bzw. durch quittierte Abgabe bewirkt werden. Der Nachweis über die Einhaltung der Frist bei Anträgen und Rechtsmitteln ist mit der quittierten Ab‐
gabe, dem Tage des Poststempels oder dem Tag des Eingangs per Fax bzw. auf anderen elektronischen Wegen erbracht. Freistempler sind für den Nachweis der Frist unzulässig.
Berufung
(1) Gegen Entscheidungen der jeweiligen Sportgerichte ist die Berufung beim Verbandsgericht des SFV zulässig. Die Berufung kann sich nicht ausschließlich auf die Kosten‐ oder Gebührenentscheidung erstrecken. Eine Entscheidung unterliegt nur insoweit einer Nachprüfung, als sie angefochten wird.
(...)
(3) Zur Einlegung der Berufung sind am Verfahren unmittelbar beteiligte Vereine, des weiteren die von der Entscheidung unmittelbar betroffenen Verbände, deren Präsidien und Vorstände berechtigt.
(...)
(6) Die Berufung ist bei gleichzeitiger Einzahlung der Gebühr bis spätestens sieben Tage nach Zustellung der Entscheidung des Sportgerichts einzulegen. Der Nachweis der eingezahlten Rechtsmittelgebühr hat innerhalb der Berufungseinlegungsfrist zu erfolgen.Die Berufung ist spätestens vier‐
zehn Tage nach Zustellung der Entscheidung schriftlich zu begründen. Die Fristen beginnen am Folgetag der Zustellung. Sie können in begründeten Ausnahmefällen bis auf zwei Tage verkürzt werden. Bei Entscheidungen im Zeitraum Mai, Juni und Juli beträgt die Berufungsfrist einschließlich der Begründung und Gebührenzahlung zwei Tage nach Zustellung.
§ 20 Rechts- und Verfahrensordnung
Fristenregelungen
(1) Alle Fristen beginnen am Tage nach dem für den Vorgang zugrundeliegenden Ereignis.
(2) Jeglicher Schriftverkehr, der an Fristen gebunden und schriftlich zu tätigen ist, muss postalisch per Fax oder auf anderen elektronischen Wegen bzw. durch quittierte Abgabe bewirkt werden. Der Nachweis über die Einhaltung der Frist bei Anträgen und Rechtsmitteln ist mit der quittierten Ab‐
gabe, dem Tage des Poststempels oder dem Tag des Eingangs per Fax bzw. auf anderen elektronischen Wegen erbracht. Freistempler sind für den Nachweis der Frist unzulässig.
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Auch noch interessant:
§ 13 Rechts- und Verfahrensordnung
Beschwerde
Eine Beschwerde ist nur gegen Maßnahmen eines Verwaltungsorgans zulässig. Sie ist unter Zahlung der Gebühr innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, spätestens jedoch einen Monat nach Einleitung der als satzungs‐ oder ordnungswidrig angesehenen Maßnahme einzureichen.
§ 13 Rechts- und Verfahrensordnung
Beschwerde
Eine Beschwerde ist nur gegen Maßnahmen eines Verwaltungsorgans zulässig. Sie ist unter Zahlung der Gebühr innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, spätestens jedoch einen Monat nach Einleitung der als satzungs‐ oder ordnungswidrig angesehenen Maßnahme einzureichen.
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Ich könnte mir vorstellen, dass nur der SV Lok Engelsdorf e.V. ein am Verfahren unmittelbar beteiligter Verein ist. Die genaueren Umstände kenne ich nicht. Andere Vereine sind eher nicht am Verfahren unmittelbar beteiligt. Antragsberechtigt für die Berufung gg. die Entscheidung des Sportgerichts wären daneben mithin nur die Verbände, hier zumindest der FVSL.
Für andere Vereine käme wohl eher eine Beschwerde gegen die Auf- und Abstiegsregelung des FVSL (Staffelstärke 14 Mannschaften ohne Ausnahme) in Frage. Problem hier: evtl. Verfristung des Rechtsmittels und fehlende Beschwer der einzelnen Vereine.
Ich glaube nicht, dass mittlerweile noch eine Beschwer für andere Vereine vorliegen würde. Sprich - ein Widerspruch der Auf- und Abstiegsregelung des FVSL mit § 49 der Spielordnung des SFV, denn es können zumindest alle Meister der Staffeln aufsteigen - wenn ich dieses Wirrwarr richtig verstanden habe.
Steigen aus der Bezirksliga "nur" drei Leipziger Mannschaften ab, ergibt sich in der neuen Stadtliga ein Starterfeld von 7 verbleibenden + 3 BL-Absteigern. Mithin würden 4 aus der alten Stadtliga aufsteigen. Verbleiben dort 12. Es könnten also 2 aus der 1.KK aufsteigen - die beiden Staffelsieger. Dort jeweils 15 verbleibende minus jeweils zwei Absteiger ergibt jeweils 13. Jeweils die Staffelsieger der 2. KK könnten also auch aufsteigen. Jeweils dort 13 verbleibende minus jeweils 2 Absteiger zur 3. KK ergibt jeweils 11 Mannschaften + jeweils zwei Absteiger aus der 1. KK ergibt jeweils 13 Mannschaften. Aus der 3. KK würden dann wohl aus drei Staffeln nur zwei Mannschaften aufsteigen. 2 aus drei würden nach dem Vergleichsverfahren ermittelt.
Eine Beschwer läge vielleicht höchstens dann für den im Vergleichsverfahren der 3. KK ermittelnden Dritten, der dann eben nicht aufsteigen dürfte, vor, wenn man § 49 der Spielordnung dahingehend auslegt, dass nicht die Meister der Spielklassen, sondern alle Staffelsieger der Spielklassen grundsätzlich Aufstiegsrecht haben.
Hab ich nen Fehler drin? Bitte einfach korrigieren.
Für andere Vereine käme wohl eher eine Beschwerde gegen die Auf- und Abstiegsregelung des FVSL (Staffelstärke 14 Mannschaften ohne Ausnahme) in Frage. Problem hier: evtl. Verfristung des Rechtsmittels und fehlende Beschwer der einzelnen Vereine.
Ich glaube nicht, dass mittlerweile noch eine Beschwer für andere Vereine vorliegen würde. Sprich - ein Widerspruch der Auf- und Abstiegsregelung des FVSL mit § 49 der Spielordnung des SFV, denn es können zumindest alle Meister der Staffeln aufsteigen - wenn ich dieses Wirrwarr richtig verstanden habe.
Steigen aus der Bezirksliga "nur" drei Leipziger Mannschaften ab, ergibt sich in der neuen Stadtliga ein Starterfeld von 7 verbleibenden + 3 BL-Absteigern. Mithin würden 4 aus der alten Stadtliga aufsteigen. Verbleiben dort 12. Es könnten also 2 aus der 1.KK aufsteigen - die beiden Staffelsieger. Dort jeweils 15 verbleibende minus jeweils zwei Absteiger ergibt jeweils 13. Jeweils die Staffelsieger der 2. KK könnten also auch aufsteigen. Jeweils dort 13 verbleibende minus jeweils 2 Absteiger zur 3. KK ergibt jeweils 11 Mannschaften + jeweils zwei Absteiger aus der 1. KK ergibt jeweils 13 Mannschaften. Aus der 3. KK würden dann wohl aus drei Staffeln nur zwei Mannschaften aufsteigen. 2 aus drei würden nach dem Vergleichsverfahren ermittelt.
Eine Beschwer läge vielleicht höchstens dann für den im Vergleichsverfahren der 3. KK ermittelnden Dritten, der dann eben nicht aufsteigen dürfte, vor, wenn man § 49 der Spielordnung dahingehend auslegt, dass nicht die Meister der Spielklassen, sondern alle Staffelsieger der Spielklassen grundsätzlich Aufstiegsrecht haben.
Hab ich nen Fehler drin? Bitte einfach korrigieren.
Zuletzt geändert von justud am 25.06.2011, 11:26, insgesamt 6-mal geändert.
- gerd müller
- Fussballgott
- Beiträge: 580
- Registriert: 09.09.2006, 18:17
- Wohnort: Leipzig - Gelsenkirchen
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Danke !!!
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Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
Re: Auf- und Abstieg 2010/2011
Hast du nicht, ich hab es ja schon vor Tagen gepostetjustud hat geschrieben:...
Hab ich nen Fehler drin? Bitte einfach korrigieren.

guckst du:
absman hat geschrieben:Das kann ich in deinem Fall sogar verstehen, denn mit dieser Entscheidung steigt ein Staffelsieger tatsächlich nicht aufteamchef hat geschrieben:... Ich verliere grad ein wenig die Lust am Sport...![]()