Regelfrage Festpielregelung
Moderator: LF-Team
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- Fussballgott
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Regelfrage Festpielregelung
Da es bei uns im verein gerade zu Diskussionen kommt hier mal eine Frage an alle die sich auskennen:
Auszug aus dem Regelwerk:
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklassen, einschließlich Pokal- und Nachholespielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt. Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Mannschaft der 3.Liga, Regional- oder Oberligamannschaft gemäß § 11 a.
(4) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben):
- zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine Nachholespiele)
- nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie
So nun die Frage:
Darf ein Spieler der mehr als 50 % der Spiele in der I. Mannschaft bestritten hat, an den letzten 4 Spieltagen in der II. spielen?
Auszug aus dem Regelwerk:
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklassen, einschließlich Pokal- und Nachholespielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt. Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Mannschaft der 3.Liga, Regional- oder Oberligamannschaft gemäß § 11 a.
(4) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben):
- zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine Nachholespiele)
- nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie
So nun die Frage:
Darf ein Spieler der mehr als 50 % der Spiele in der I. Mannschaft bestritten hat, an den letzten 4 Spieltagen in der II. spielen?
- fUlL1Ng3r
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Re: Regelfrage Festpielregelung
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sehr gute frage
hoffentlich kommt bald eine antwort ...
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Damit dürfte Deine Frage bereits beantwortet sein!meinereiner hat geschrieben:... (4) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen Mannschaft mitgewirkt hat ...
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Danach folgt aber ein Doppelpunkt und damit lese ich das als Aufzählung in welchen Fällen es ist...quasi die 2 Fälle die mit - gekennzeichnet sind....oder????
- Bundestrainer
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Stimmt, das ist tatsächlich irritierend!
Allerdings glaube ich zu wissen, dass dies auch die letzten vier Spieltage im Allgemeinen betrifft. Ganz sicher bin ich mir dann aber doch nicht. Was so ein kleiner Doppelpunkt alles auslösen kann!
Allerdings glaube ich zu wissen, dass dies auch die letzten vier Spieltage im Allgemeinen betrifft. Ganz sicher bin ich mir dann aber doch nicht. Was so ein kleiner Doppelpunkt alles auslösen kann!
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- Fussballgott
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Das ist aber keine richtig befriedigende Antwort...es muss doch zu 100% rauszubekommen sein, wie sich das nun verhält
Re: Regelfrage Festpielregelung
vielleicht hilft es:
Auf FSVL-Ebene:
3. Stammspielerregelung
Die Stammspielerregel ist bekanntlich während beider Halbserien ausgesetzt.
Deshalb wirkt sie in der Saison 2008 / 2009 nur bei
Herren / Senioren 15.12.2008 - 13.02.2009
Nachwuchs 08.12.2008 - 20.02.2009
An den letzten 4 Spieltagen zählt die U23-Regel nicht mehr...
Für Spieler, die am 01.07.2008 das 23. Lebensjahr (01.07.1985 und jünger) noch nicht vollendet haben, gelten für die Saison 2008/09 der § 68, Absatz 2 c und Absatz 3, der SPO des SFV e.V
Spielordnung Sächsischer Fußball-Verband e.V.
§ 68
Einschränkung der Spielerlaubnis:
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt. Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Regional- oder Oberligamannschaft gemäß § 11 a.
Auf FSVL-Ebene:
3. Stammspielerregelung
Die Stammspielerregel ist bekanntlich während beider Halbserien ausgesetzt.
Deshalb wirkt sie in der Saison 2008 / 2009 nur bei
Herren / Senioren 15.12.2008 - 13.02.2009
Nachwuchs 08.12.2008 - 20.02.2009
An den letzten 4 Spieltagen zählt die U23-Regel nicht mehr...
Für Spieler, die am 01.07.2008 das 23. Lebensjahr (01.07.1985 und jünger) noch nicht vollendet haben, gelten für die Saison 2008/09 der § 68, Absatz 2 c und Absatz 3, der SPO des SFV e.V
Spielordnung Sächsischer Fußball-Verband e.V.
§ 68
Einschränkung der Spielerlaubnis:
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt. Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Regional- oder Oberligamannschaft gemäß § 11 a.
Lieber habe ich zwei auf rechts als keinen auf links...
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Re: Regelfrage Festpielregelung
frage:
d.h. auf deutsch: das in den letzten 4 saisonspielen egal in welcher klasse(ob 3.kk oder oberliga) alle spieler, die in den lezten 10tagen gespielt haben für eine untere mannschaft im verein nicht spielberechtigt sind???
ganz so durchblickem tut man da nämlich nicht!
würde ja bedueten, dass lausen I und lausen II einen regelverstoß begehen in dem sie die mannschaft austauschen. luasenI spielt 1kk und lausenII stadtliga!???
bitte um aufklärende antwort
d.h. auf deutsch: das in den letzten 4 saisonspielen egal in welcher klasse(ob 3.kk oder oberliga) alle spieler, die in den lezten 10tagen gespielt haben für eine untere mannschaft im verein nicht spielberechtigt sind???
ganz so durchblickem tut man da nämlich nicht!
würde ja bedueten, dass lausen I und lausen II einen regelverstoß begehen in dem sie die mannschaft austauschen. luasenI spielt 1kk und lausenII stadtliga!???
bitte um aufklärende antwort
Re: Regelfrage Festpielregelung
@böhlitzer
beruhig dich kleiner! es ist alles in ordnung. zur not den ganzen §text lesen.
beruhig dich kleiner! es ist alles in ordnung. zur not den ganzen §text lesen.
- pillepalle
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Re: Regelfrage Festpielregelung
wir sind jetzt bei den letzten 4 Spieltagen
Frage1:
kann ein Spieler beim Vorspiel der II. mannschaft spielen und danach im Spiel der I. nochmals?
Frage 2:
kann dieser Spieler der dieses WE zuerst in der II. gespielt hat und dann in der I. Mannschaft (1.KKL) gespielt hat am nächsten WE wieder in der II. Mannschaft (3.KKL) spielen. Oder erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen.
Frage1:
kann ein Spieler beim Vorspiel der II. mannschaft spielen und danach im Spiel der I. nochmals?
Frage 2:
kann dieser Spieler der dieses WE zuerst in der II. gespielt hat und dann in der I. Mannschaft (1.KKL) gespielt hat am nächsten WE wieder in der II. Mannschaft (3.KKL) spielen. Oder erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen.
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Re: Regelfrage Festpielregelung
zu 1. Ja kann er
Zu 2. Nach 5 Tagen ausser eure Erste spielt Bezirkm dann 10 Tage
Nochmal für die Böhlitzer Hartv IV Empfänger
(Kleiner Scherz zum Sonntag)
In der Stadt nur 5 Tage Sperrfrist an den letzten 4 Spieltagen auch für U23 Spieler - klar soweit
Zu 2. Nach 5 Tagen ausser eure Erste spielt Bezirkm dann 10 Tage
Nochmal für die Böhlitzer Hartv IV Empfänger
(Kleiner Scherz zum Sonntag)
In der Stadt nur 5 Tage Sperrfrist an den letzten 4 Spieltagen auch für U23 Spieler - klar soweit
Ich esse am liebsten Meloneneis. Mit ganzen Früchten wenns geht!
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Ach ja bevor ich s vergesse
An den letzten 4 Spieltagen der unterklassigen Mannschaft
An den letzten 4 Spieltagen der unterklassigen Mannschaft
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Re: Regelfrage Festpielregelung
........kann er auch in der 2ten spielen, wenn er 50% spiele bei der ersten gemacht hat ??????????
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Wenn er die 5 bzw. 10 Tage einhält kann er in der zweiten spielen.
Auch wenn er jedes Spiel für die erste gemacht hätte
Auch wenn er jedes Spiel für die erste gemacht hätte
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Re: Regelfrage Festpielregelung
Die 10 Tage Wartefrist muss wohl eingehalten werden, da laut Spielordnung bei U23 Spielern die bereits genannten §§ gelten. Auch wenn die Stammspielerregelung für die Saison 2008/2009 ausgesetzt wurde, was meiner Meinung nicht wirksam ist, so hat dies nichts mit der Regelung für U23 Spieler zu tun, da die ja nicht festgespielt und damit keine Stammspieler sind, sondern lediglich eine Wartefrist einhalten müssen, zudem nur an den letzten 4 Spieltagen der unterklassigen Mannschaft.
In der Spielordnung des Leipziger Fußballverbandes ist übrigens der § 100 maßgebend, der dem § 68 2a der Spielordnung des SFV e.V. in etwas abgeänderter Form entspricht (z.B. 5 Tage Wartezeit, jedoch bei Spielern die nicht U23 sind, diese Änderung ist nach § 68 Absatz 2b auch möglich, ob dies auch für die Stammspielerregelung, die in Absatz 4 beschrieben wird zutrifft, ist wohl zu bezweifeln, da dort eine solche Möglichkeit nicht erwähnt wird. Gleiches gilt für die Regelung für U23 Spieler, die eben nicht vom Kreisverband abgeändert werden kann. Zumal auch auf 68 Absatz 3 verwiesen wird und der von 10 Tagen Wartefrist spricht.
In der Spielordnung des Leipziger Fußballverbandes ist übrigens der § 100 maßgebend, der dem § 68 2a der Spielordnung des SFV e.V. in etwas abgeänderter Form entspricht (z.B. 5 Tage Wartezeit, jedoch bei Spielern die nicht U23 sind, diese Änderung ist nach § 68 Absatz 2b auch möglich, ob dies auch für die Stammspielerregelung, die in Absatz 4 beschrieben wird zutrifft, ist wohl zu bezweifeln, da dort eine solche Möglichkeit nicht erwähnt wird. Gleiches gilt für die Regelung für U23 Spieler, die eben nicht vom Kreisverband abgeändert werden kann. Zumal auch auf 68 Absatz 3 verwiesen wird und der von 10 Tagen Wartefrist spricht.
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