Folgendes Problem:
Ein Spieler hat bis zum Ende der Hinrunde 5 gelbe Karten.
In der Winterpause zieht eine Mannschaft sich aus dem Spielbetrieb zurück, gegen diese Mannschaft hat der Spieler eine gelbe Karte bekommen. Seine Sperre wegen der 5.gelben Karte hat er schon verbüst.
Wird diese gelbe Karte nun aus der Wertung genommen, sodas er wieder auf 4 gelbe Karten zurück gestuft wird?
Frage zu Anzahl von gelben Karten
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Das kann ich teilen. Kenne mich in der Spielordnung nicht aus, aber IMHO kann ein Spieler für ein Vergehen nur einmal bestraft werden (ist ein Grundrecht in Deutschland, das bestimmt auch auf sportgerichtlicher Ebene zählt!) Ist ja eben eine "persönliche Strafe", also hat er die auch schon verbüßt.KP hat geschrieben:Das Übliche: Spielordnungsexperte fragen. Persönliche Meinung: Für die Karten ist der Rückzug unerheblich. Seine nächste Gelbe dürfte seine Sechste sein, ansonsten müßte er ja die 5te ein zweites Mal absitzen.
Ich würde an Deiner Stelle mal den entsprechenden Staffelleiter oder beim FVSL fragen.
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Ich vermute mal, hier geht es um den Rückzug von Wiederitzsch. (Falls nicht passt die Antwort aber trotzdem.
)
Im entsprechenden Thread hat Zwenkauer-III. folgendes gepostet:
"Nach Telefonat mit dem Staffelleiter Herrn Cunitz zieht bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Mannschaft zurück !!! Lützschena II hat seine Heimspiele extra auf Sonntag verlegt um mehr Leute zu habem.
PS.: Und die gelben Karten sowie die Torschützen aus dem Wiederitzschspiel bleiben für jede Mannschaft bestehen, nur das Ergebnis wurde annulliert !!!"
Ich denke das dürfte alles erklären.
Im entsprechenden Thread hat Zwenkauer-III. folgendes gepostet:
"Nach Telefonat mit dem Staffelleiter Herrn Cunitz zieht bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Mannschaft zurück !!! Lützschena II hat seine Heimspiele extra auf Sonntag verlegt um mehr Leute zu habem.
PS.: Und die gelben Karten sowie die Torschützen aus dem Wiederitzschspiel bleiben für jede Mannschaft bestehen, nur das Ergebnis wurde annulliert !!!"
Ich denke das dürfte alles erklären.
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Spielordnung des SFV § 58 Pkt. 7 heißt es: Persönliche Strafen aus Pflichtspielen gegen inzwischen zurückgezogene Mannschaften behalten ihre Rechtsfolgen!!!!
Hoffe Du bist jetzt aufgeklärt. Spielordnung kann man auch einsehen bei LFV oder SFV im Net.
Hoffe Du bist jetzt aufgeklärt. Spielordnung kann man auch einsehen bei LFV oder SFV im Net.
Fußball ist die schönste Nebensache der Welt und man sollte nicht alles so ernst nehmen, wie ich???
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