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Strafen bei Nichtdurchführung eines Spiels bei SR-Abwesenheit
Verfasst: 08.08.2010, 18:20
von elo-bande
One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
das ist nach neuester regel verboten!!!!!
bin auf die strafen gespannt

Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 08:22
von Deutschland
elo-bande hat geschrieben:One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
das ist nach neuester regel verboten!!!!!
bin auf die strafen gespannt

Wo steht die neue Regel?
Kann doch nicht sein, dass die Vereine bestraft werden wenn der Schiedsrichter nicht kommt.
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 10:11
von fUlL1Ng3r
Deutschland hat geschrieben:elo-bande hat geschrieben:One_Man_Freakshow hat geschrieben:Lützschena II - Böhlitz II Ausgefallen, da kein Schiedsrichter
das ist nach neuester regel verboten!!!!!
bin auf die strafen gespannt

Wo steht die neue Regel?
Kann doch nicht sein, dass die Vereine bestraft werden wenn der Schiedsrichter nicht kommt.
http://www.sfv-online.de/upload/Spielor ... 6.2010.pdf
§63 (5) (Seite 50)
is das das zutreffende?
edit: laut fussball.de wurde boehlitz II ein sieg mit 0:2 zugesprochen! (sportgericht gehe ich mal von aus ^^ )
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 11:50
von Evomania
Wieso wurde das Ergebnis dann für Böhlitz gewertet. Es steht doch nur in §63 (6) Bei Spielen, die durch die Verbandsorgane nicht mit einem Schiedsrichter besetzt werden, hat der Gastgeber die Pflicht zur Spielleitung.
Aber in diesen Fall wurde doch ein Schiedsrichter vom Verbandsorgan angesetzt. Wenn nun beide Mannschaften keine geeignete Person finden, kann man doch nicht bestraft werden.
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 12:01
von Knipser
Evomania hat geschrieben:
Wieso wurde das Ergebnis dann für Böhlitz gewertet. Es steht doch nur in §63 (6) Bei Spielen, die durch die Verbandsorgane nicht mit einem Schiedsrichter besetzt werden, hat der Gastgeber die Pflicht zur Spielleitung.
Aber in diesen Fall wurde doch ein Schiedsrichter vom Verbandsorgan angesetzt. Wenn nun beide Mannschaften keine geeignete Person finden, kann man doch nicht bestraft werden.
§63 (5)
Erscheint zum festgesetzten Spielbeginn der angesetzte Schiedsrichter nicht, übernimmt der angesetzte erste (zweite) Schiedsrichterassistent die Spielleitung. Anderenfalls müssen sich die beteiligten Vereine auf einen anderen neutralen Schiedsrichter einigen.
Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, muss die Einigung auf einen geprüften Schiedsrichter der beteiligten Vereine erzielt werden. Dabei übernimmt der höher eingestufte Schiedsrichter die Spielleitung. Anderenfalls entscheidet das Los. Ist kein geprüfter Schiedsrichter anwesend, ist eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten und ein geeigneter Sportfreund, der auch Mitglied eines der beiden spielenden Vereine sein kann, muss nach Einigung zwischen den Vereinen bzw. Los, die Spielleitung übernehmen.
Ein Spielausfall ist grundsätzlich nicht statthaft.
§63 (7)
Ein Verein ist nicht berechtigt, einen Schiedsrichter abzulehnen.
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 12:48
von Bundestrainer
Grundsätzlich finde ich diese Regelung gut. Bauchschmerzen könnte man dann bekommen, wenn z.B. ein entscheidendes Spiel um den möglichen Aufstieg ansteht und kein geprüfter SR anwesend ist. Das Spiel wird dann möglicherweise von einem Sportfreund geleitet, der dies zuvor noch nie gemacht hat! Und dann wird sich garantiert eine der beiden Mannschaften benachteiligt fühlen.
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 12:51
von Evomania
Knipser hat geschrieben:
§63 (7)
Ein Verein ist nicht berechtigt, einen Schiedsrichter abzulehnen.
Dies Regelung gibt es schon immer.
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 13:21
von Deutschland
Knipser hat geschrieben:
§63 (5)
Erscheint zum festgesetzten Spielbeginn der angesetzte Schiedsrichter nicht, übernimmt der angesetzte erste (zweite) Schiedsrichterassistent die Spielleitung. Anderenfalls müssen sich die beteiligten Vereine auf einen anderen neutralen Schiedsrichter einigen.
Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, muss die Einigung auf einen geprüften Schiedsrichter der beteiligten Vereine erzielt werden. Dabei übernimmt der höher eingestufte Schiedsrichter die Spielleitung. Anderenfalls entscheidet das Los. Ist kein geprüfter Schiedsrichter anwesend, ist eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten und ein geeigneter Sportfreund, der auch Mitglied eines der beiden spielenden Vereine sein kann, muss nach Einigung zwischen den Vereinen bzw. Los, die Spielleitung übernehmen. Ein Spielausfall ist grundsätzlich nicht statthaft.
Aber wo steht das die Heimmannschaft bestraft wird?
Muß man jetzt bei Heimspielen immer ein Schiedsrichter auf Abruf haben?
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 13:32
von Randleipziger
Wollten beide Mannschaften nicht spielen, oder wer hat abgelehnt?. Sollte sich Böhlitz verweigert haben, dann müsste die Spielentscheidung noch mal überdacht werden.
Re: Stadtpokal 2010/11
Verfasst: 09.08.2010, 14:13
von mrhappy
man kann dazu eigentlich nur sagen---"the same procedure as every year..."---mit den schiri´s...
@randleipziger
wir (böhlitz) mit voller kapelle angereist und natürlich nicht gewillt nochmal hinfahren zu müssen....nach ner guten stunde hin und her wurde dann doch nicht gespielt...warum auch immer...
weiß denn jmd ob das ergebnis wirklich so gewertet wird??wäre ja gut zu wissen vor der nä runde am we
