Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

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wartung
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Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von wartung » 28.04.2009, 15:40

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Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Ist die Rechtssprechung im Fußballverband der Stadt Leipzig noch zeitgemäß oder zu dogmatisch?

Am 13.04.2009 im Spiel zwischen SG Olympia und SV Thekla war es soweit. Maik Werner bekam nach 4 Spieljahren die erste „Rote Karte“, zuvor hatte er 4 „Gelbe Karten“ kassiert. Also ein Spieler, der ansonsten fair spielt.
Doch an diesem Tag wurde er fortgesetzt von dem Gegenspieler gefault und provoziert, so dass er die Nerven verlor und leicht nachtrat. Sein Gegenspieler kam nur kurz ins stolpern. Der Platzverweis vom Schiri war somit voll gerechtfertigt.

Nun kam das Urteil vom „Sportgericht „ : 6 Spiele Sperre und 65 €.

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, ein Urteil nach Paragraphen und ohne Wertung des Sachverhaltes.
Warum wurde nicht die Persönlichkeit des Spielers und das Protokoll des Schiri ( sehr objektiv und in keiner Weise dramatisiert ) in das Urteil eingeführt. Nein, es ist leichter im Handbuch nachzuschlagen und dann zu „urteilen“.
Einspruch sinnlos, da zuerst 150 € zu zahlen sind und dann beruft man sich auf das Handbuch. Also sinnlos und Geldverschwendung.
Wenn man im Vergleich das Verhalten im Spiel Bremen gg. Hamburg betrachtet, wo D. Jarolim mit einem brutalen Bodycheck in den Spieler Özil sprang und zu Boden brachte.
Die Strafe : 2 Spiele Sperre, aber nur für Pokalspiele.
Was will man dann in Leipzig machen? Will man dann die „Todesstrafe“ einführen?
Auf jedem Fall macht man mit solchen Entscheidungen nur den Fußball in Leipzig kaputt, wenn man vom grünen Tisch aus und nach Handbuch die Urteile fällt.
Hat man vergessen, dass unsere Spieler Beiträge bezahlen, damit sie spielen dürfen. Der Schutz der Spieler ist ebenso wichtig, wie vernünftige Entscheidungen und finanzielle Strafen.
Manfred Weber

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Superkicker » 28.04.2009, 15:44

das ist doch nix neues.

ich hab vor 3 oder 4 jahren 6 spiele für beinstellen, ja beinstellen bekommen, der gegenspieler hat sich weder verletzt noch wehgetan.
also wundert mich das urteil nicht im geringsten.

andere bekommen für schirie-beleidigung 1 spiel sperre 8) .....
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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Evomania » 28.04.2009, 16:03

wartung hat geschrieben: Nun kam das Urteil vom „Sportgericht „ : 6 Spiele Sperre und 65 €.

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, ein Urteil nach Paragraphen und ohne Wertung des Sachverhaltes.
ich wundere mich nicht, denn die Entscheidung ist vollkommen in Ordnung. Selbst der Versuch des Nachtretens, kann bzw. wird so gewertet. Das gehört nun mal nicht auf den Sportplatz! Es gibt Regeln und ein vorgegebenes Strafmaß, an welches sich alle richten!
Ich denke, also bin ich, denk ich!

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von keepera » 28.04.2009, 16:09

Eben, vielleicht ist es ja nur der Beginn einer neuen Linie? :?

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Bundestrainer » 28.04.2009, 16:57

Richtig, aber das Ausmaß der Tätlichkeit sollte bei der Urteilsfindung zwingend Berücksichtigung finden. Damit wären wir wieder beim Thema "Theorie und Praxis"...! Wenn sich die Tätlichkeit tatsächlich "nur" in dem beschriebenen Umfang bewegt hat finde ich das Strafmaß entschieden zu hoch. Andernseits muss man natürlich sagen, dass sich der getretene Spieler bei dieser Aktion durchaus hätte verletzen können.
Einen ähnlichen "Härtefall" gab es vor einigen Jahren mal in der Großpösnaer A-Jugend, als ein Spieler für ein "Allerweltsfaul" (Beinstellen) auch den Roten Karton gesehen hat. Eine gelbe Karte wäre in diesem Moment schon sehr hart gewesen, das hat selbst der Gefoulte so gesehen und dem Sportgericht damals schriftlich bestätigt. Dann kam das ernüchternde Urteil: Sechs Spiele Sperre! Auf einen Einspruch haben wir damals nur verzichtet, weil der betroffene Spieler verletzungsbedingt sowieso ausfiel.
Leider kommt es immer wieder mal vor, dass seitens der Gerichtsbarkeiten - sagen wir mal vorsichtig - "sehr disskusionswürdige" Urteile gefällt werden. Im Fussball wie im "wahren" Leben!

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Coach69 » 28.04.2009, 18:35

mein vertrauen in gerichtsbarkeiten genereller art, egal ob sport oder zivilrecht ist schon lange geschwunden !!...dennoch muß ich sagen das ich in 22 jahren aktivem fußball nicht ein einziges mal vom platz gestellt wurde und meine anzahl der gelben karten eher als überschaubar zu bezeichnen ist....jede medaille hat also wie immer die berühmten zwei seiten.... :wink:

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Krolli-- » 28.04.2009, 18:48

ich sehe das eher etwas kritischer, ohne beurteilen zu wollen, ob jetzt die 6 spiele sperre zu hoch sind oder nicht. wenn der foulende spieler vorher wusste, dass sich sein gegenspieler dabei nicht verletzt, ist es sicher zu hoch :wink: nachtreten gehört meiner meinung nach nicht auf den sportplatz, oder sonst irgendwohin. ehrlich gesagt, würde es mir als gefoulter spieler nach so einer aktion schwer fallen, eine entschuldigung anzunehmen, sofern dies überhaupt beabsichtigt wird! ich kann auf 32 jahre aktiven fussball ohne platzverweis, bei etwa 15 gelben karten verweisen, die es aber eher für wortgefechte, oder handspiele gab! wie allerdings der coach ohne rote auskam, ist mir schleierhaft 8)

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Coach69 » 28.04.2009, 20:54

talente müssen kein foulspiel zu hilfe nehmen...das weißt du doch :mrgreen:

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von wartung » 28.04.2009, 21:32

Mir ging es mit dem Artikel nicht um die Anzahl der bisher kassierten Karten , sondern um ein gewisses Dokma in den Strafbestimmungen im Fußball.
Hier wird nicht nach dem Umfang und den Folgen entschieden, sondern nach Handbuch. Eine unfaire Handlung ist nicht gleichzusetzen mit einer gleichen Handlung, denn die Folgen und Situation ist immer eine andere. Darüber hat man zu entscheiden. Der Platzverweis war richtig, jedoch das Strafmaß muß in einer bestimmten Spanne dem Verhalten angepasst werden. Erst dann ist eine erzieherische Wirkung erreichbar.

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von 1848Lindenau » 29.04.2009, 08:30

Hallo Sportfreunde,

ich möchte nur darauf hinweisen, dass der FVSL eine "Rechts- und Verfahrensordnung" als Richtlinie für Sportsgerichtsurteile hat (Abruf hier).

Infrage kommt hierbei Nr. 5 oder Nr. 6 der Delikte auf Seite 3 - "Nachschlagen ohne Ball" oder "Tätlichkeiten". Tatbestandsmäßig wäre lt. Sachverhalt sicher das Nachschlagen, was eine Mindeststrafe von 6 Spielen und eine Geldstrafe ab 52 EUR nach sich zieht. Somit gehe ich davon aus, dass das Sportgericht durchaus den Bericht des SR sowie das bisherige Verhalten des Sportfreundes berücksichtigte und beim Urteil lediglich das Mindeststrafmaß ansetzte (6 Spiele, 52 EUR + 13 EUR Verfahrenskosten).
Da mihi factum, dabo tibi ius!

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von Chris08 » 29.04.2009, 15:51

Na ja man kann es aber auch übertreiben, woher wollt ihr den wissen in welcher härte er "nachgetreten" hat, also ich sehe da nen unterschied zwischen Nachtreten und versuchten Nachtreten...

...Aber in unseren Verband hat wahrscheinlich noch nie jemand Fussball gespielt :shock: ...

Mann sollte sowas nich überbewerten, der gegenspieler lebt noch :lol: und ist nich ernsthaft verletzt worden :arrow: 6 Spiele is bissl hart, geld is okay ne strafe muss ja sein, aber nich den spaß am spielen nehmen mit den oben genannten 6spielen...
Linienrichter zum Schiedsrichter in der Halbzeitpause im bezirk "sag mal bist du besoffen, was pfeifst du den hier"

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von KISTE » 29.04.2009, 16:10

Kurzes Beispiel. (vor 2 Wochen passiert)

Abstoß für die Heimmannschaft.
Stürmer der Gastmannschaft unterhält sich mit Gegenspieler.
Schiedsrichter kommt dazu und fragt Spieler der Gastmannschaft : " Bin ich parteiisch? "
Daraufhin antwortet der Spieler mit schulterzucken und dreht sich ab.
Kurz darauf unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und zeigt dem Spieler die rote Karte.
Bleibt zu erwarten, was nun im Sportgerichtsurteil rauskommt.

Also meiner Meinung nach ist das definitiv keine rote Karte und es ist unverschämt überhaupt solch eine Frage zu stellen. Nach dem Spiel stellte sich dann heraus, dass der Schiedsrichter noch 2 andere Spieler, die ebenfalls der Gastmannschaft angehörten, das gleiche fragte.

Was meint ihr dazu ?

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von 1848Lindenau » 29.04.2009, 17:38

Chris08 hat geschrieben:Na ja man kann es aber auch übertreiben, woher wollt ihr den wissen in welcher härte er "nachgetreten" hat, also ich sehe da nen unterschied zwischen Nachtreten und versuchten Nachtreten...

Mann sollte sowas nich überbewerten, der gegenspieler lebt noch :lol: und ist nich ernsthaft verletzt worden :arrow: 6 Spiele is bissl hart, geld is okay ne strafe muss ja sein, aber nich den spaß am spielen nehmen mit den oben genannten 6spielen...
Ganz einfach: Gesetze und Regeln sind dazu da, dass man sie einhält. De facto ist das hiesige "Gesetz" die genannte "Rechts- und Verfahrensordnung des FVSL", die letztendlich das "StGB des Leipziger Fußballs" ist. Ein Verein, der in den FVSL eingegliedert ist, erkennt selbige Ordnung an. Wenn nun das Vergehen des Nachtretens mit einer Mindeststrafe von 6 Spielen Sperre + Geldstrafe zu sanktionieren ist, dann hat man sich auch daran zu halten. Der Strafenkatalog ist ja nun keine Unbekannte. Es gibt sicherlich genügend Möglichkeiten im Vorfeld einer Saison, entsprechende Änderungswünsche bzw. Diskussionsanregungen an den Verband heranzutragen. Im Nachhinein im Gleichklang mit einem konkreten Sachverhalt über die Regelung zu schimpfen, ist definitiv der falsche Weg. Ebenso wäre es nicht legitim, wenn das Sportgericht unter dem vorher bestimmten Strafrahmen bliebe. Somit ist die verhängte Strafe die einzig richtige.
Da mihi factum, dabo tibi ius!

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von TSV B.E.II JM » 29.04.2009, 17:48

vielleicht sollte man aber seitens des dfb mal über eine änderung nachdenken und einen kompletten (bundes)länder-übergreifenden regelsatz erstellen. denn im moment wird von bundesland zu bundesland und bezirk zu bezirk mit zweierlei maß gemessen obwohl man die gleiche sportart ausübt bzw die gleichen regelverstöse vergeht....
auch wenn sich jeder verein in die satzung eingliedert: 6 spiele plus hohe geldstrafe verderben und nehmen einen hobby-fußballer den spaß, der ja absolut im vordergrund stehen sollte! wir wissen doch alles wies im fußball ist, man lässt sich nunmal manchmal leicht provozieren und regiert über, ist doch fast jedem schon mal passiert...da muss der verband auch gewisses fingerspitzengefühl zeigen!
NUR DER TSV!!!!!!!!!!!!

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Re: Rechtssprechung im Fußballverband Leipzig

Beitrag von KP » 29.04.2009, 20:31

Ist eigentlich schon jemand auf die Idee gekommen, einfach nicht nachzutreten? Weder versucht noch leicht, einfach gar nicht?
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