um mal aus diesen über mir geposteten Dokument zu zitieren:
(4) Gelbe Karte
Nach Erhalt der 5., 10., 15., ....(im Pokal getrennt gezählt 2., 4., ....) gelben
Karte in einer Mannschaft ist der Spieler für das nächste Spiel dieser
Mannschaft und für diese Kategorie gesperrt. Er hat das sonstige Spielrecht
analog (3) (SPO des SFV e.V. § 58 (2)).
sowie:
(3) Gelb-rote Karte (§58, Ziffer 1, der SPO des SFVe.V.)
Am Wochenende der erhaltenen gelb/rote Karten, kann der betreffende
Spieler, bei Einhaltung der Wartefristregelungen, in einer anderen Mannschaft
seines Vereins spielen.
[...]
Ansonsten gilt, dass der Spieler für das darauf folgende Pflichtspiel der
Wettbewerbskategorie in der er die gelb/rote Karte erhalten hat (Punktspiel
oder Pokalspiel) gesperrt ist. An dem betreffenden Wochenende (Freitag –
Sonntag einschließlich folgender Feiertage) ist er dann auch für die anderen
Mannschaften seines Vereins für Pflichtspiele (§ 93) gesperrt.
--->eigentlich relativ klar erklärt oder?