Regelfrage aus dem hausregeltraining.
Moderator: LF-Team
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- Fussballgott
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Regelfrage aus dem hausregeltraining.
Moin ein SR Kollege und ich stritten uns gestern über folgende Frage.
Im Strafraum, macht der Verteidiger einen Fallrückzieher und trifft dabei den Stürmer am Kopf. Wie würdert ihr entscheiden?
Ich war für Strafstoß und Rot (er nahm die Verletzung des Gegenspielers in Kauf.)
Andere Antwort was: Gelb und Strafstoß
Im Strafraum, macht der Verteidiger einen Fallrückzieher und trifft dabei den Stürmer am Kopf. Wie würdert ihr entscheiden?
Ich war für Strafstoß und Rot (er nahm die Verletzung des Gegenspielers in Kauf.)
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Hey und ich dachte Du hast die Frage mit unserem Lehrwart ausreichend disskutiert...
Ich bin für Strafstoss ohne Verwarnung. Aus gefährlichem Spiel wird verbotenes Spiel, weil er den Stürmer trifft. Rot ist das für mich nur, wenn der Verteidiger hierdurch ein klares Tor verhindert.
Ich will mich nichtmal zu gelb hinreissen lassen, da ich keine Vorhersehbarkeit unterstelle.
Ich bin für Strafstoss ohne Verwarnung. Aus gefährlichem Spiel wird verbotenes Spiel, weil er den Stürmer trifft. Rot ist das für mich nur, wenn der Verteidiger hierdurch ein klares Tor verhindert.
Ich will mich nichtmal zu gelb hinreissen lassen, da ich keine Vorhersehbarkeit unterstelle.
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- Fussballgott
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Woher soll aus der Regelfrage das verwarnungswürdige Verhalten hervorgehen? Ein Fallrückzieher an sich ist es sicher nicht. Es ist aus der Regelfrage auch nicht erkennbar, ob hier eine Fahrlässigkeit o.ä. vorliegt. Also nicht zuviel reininterpretieren IMHO. Es gibt den (direkten) Freistoß und gut.
Klar, wenn er fahrlässig da reingeht, und das Foulspiel in Kaufnimmt, kann man sicher gelb geben (wenn er rücksichtlos seinen Gegner gefährdet sicher auch Rot). Aaaber: Das steht nicht in der Frage...
Klar, wenn er fahrlässig da reingeht, und das Foulspiel in Kaufnimmt, kann man sicher gelb geben (wenn er rücksichtlos seinen Gegner gefährdet sicher auch Rot). Aaaber: Das steht nicht in der Frage...
Moooooment! Bitte nicht die theoretische Fragestellung und das reale Geschehen aufm Platz verwechseln/-mischen. Nur, weil in dieser Regelfrage eine Verwarnung nicht notwendig ist (mMn), heißt das nicht, daß die Verwarnung in Deinem Spiel ungerechtfertigt war. Ob der Spieler in Deinem Fall sich verwarnungswürdig verhalten hat liegt in der Beurteilung der Situation durch den SR und dessen Ermessen.
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naja, wenn ich als verteidiger oder stürmer zu so einer aktion ansetze, rechne ich damit, dass ich ihn treffen kann. und da er ihn trifft, ist es für mich ein grobes foulspiel also FAD. Habe das mal mit einem SR Kollegen aus HH besprochen der in der 2. Liga pfeift laut DFB auch Rot.
Zuletzt geändert von Nine.One.One am 27.03.2006, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Das meinte ich beim Hallentunier du bist zu nettElysium hat geschrieben:Also, ich würde Sveninide zustimmen und habe es auch genauso beantwortet: Verbotenes Spiel bringt Strafstoß, Absicht nicht erkennbar, Verletzung sicher nicht intendiert, keine Verwarnung.
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das ist auch gut so stelle dir mal vor wir würden alle immer das richtige machen, dann würden die leute hier ja nix mehr zum reden haben! Nein aber im ernst, es ist wirklich eine Rote Karte! habe nun mit 3 DFB SR geredet und der DFB dsagt Rot! Kann das leider am nächsten Freitag nicht mit euch diskutieren, da ich Sachsen Volkssport pfeifen muss! Aber auf der nächsten bzw. wenn du das mal ansprechen würdest und mir dann bescheid geben hier was so rausgekommen ist.
Habe im April 19 Spiele bin jetzt schon fertig
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@911: Seit wann ist ein Fallrückzieher grob unsportlich? Das ist doch, mit Verlaub, Unfug. Genau wie nicht jedes Handspiel mit Gelb oder Rot bestraft wird ergibt sich allein aus der Aktion "Fallrückzieher" an sich doch keine zwingende persönliche Strafe (und gleich gar nicht ein FaD).
Wenn er fahrlässig spielt oder die Gesundheit seines Gegenspielers durch den Fallrückzieher gefährdet, dann gibts die entsprechende Strafe. Aber die gäbe es auch bei einem Angriff von hinten in die Beine oder wasweissich. Mich würde mal interessieren, auf was die Auslegung "Fallrückzieher -> FaD" fußen soll...
Zur Regelfrage: Fahrlässigkeit/Gesundheitsgefährdung etc. geht aus ihr nicht hervor --> keine persönliche Strafe. Maximal ne Verwarnung mag man durch geschicktes Kaffeesatzlesen noch rausquetschen, aber das geht über die Fragestellung eigentlich hinaus.
Wenn er fahrlässig spielt oder die Gesundheit seines Gegenspielers durch den Fallrückzieher gefährdet, dann gibts die entsprechende Strafe. Aber die gäbe es auch bei einem Angriff von hinten in die Beine oder wasweissich. Mich würde mal interessieren, auf was die Auslegung "Fallrückzieher -> FaD" fußen soll...
Zur Regelfrage: Fahrlässigkeit/Gesundheitsgefährdung etc. geht aus ihr nicht hervor --> keine persönliche Strafe. Maximal ne Verwarnung mag man durch geschicktes Kaffeesatzlesen noch rausquetschen, aber das geht über die Fragestellung eigentlich hinaus.