Mein "Selbstbildnis in JPG" betreffend: Traurig um den, der solche Dinge nicht mit Humor nimmt


Moderator: LF-Team
Na da haben wir ja jetzt was angerichtet, oder sagen wir mal so... DU hast was angerichtet mein lieber KP!!!KP hat geschrieben:@Sveninide: Es ist keine Regelauslegung meinerseits, ich habe diese Situation der SR-Zeitung Mai/Juni 2005 entnommen, wo genau dieses Beispiel im Rahmen eines Artikels was als Ballkontrolle durch den TW gilt behandelt wurde...
Gestern habe ich von unserem Lehrwart nochmals Schelte wegen diesem Thema hier bekommen, welche ich hier nun gleich ganz offiziell an Dich *KP* weiter gebe!!!KP hat geschrieben:Mir wäre sehr wohl, wenn die in der SR-Zeitung (März/April 05 wars übrigens) geschilderte Regelauslegung falsch ist oder durch neuere Auslegungen ersetzt wird. Mir persönlich schmeckt es natürlich ebensowenig, dem TW für die Erfüllung seiner Aufgaben Rot zu zeigen. -kp
Ich hab mal fett markiert, was uns allen bei der damaligen Diskussion durchgerutscht ist. Es ist eigentlich so naheliegend, daß (zumindest ich mich) in den Hintern beißen könnte, das nicht bemerkt zu haben, denn es gibt zwar Rot, wenn man durch eine mit FS zu ahndende Regelübertretung ein Tor verhindert, im konkreten Fall trifft das auf den TW aber nicht zu, da er eben nur den idF verursacht aber seine "Tat" nicht als Torverhinderung zu sehen ist.Auf Seite 11 der letzten Ausgabe der Schiedsrichter-Zeitung – Ballkontrolle durch den Torwart – wird im letzten Absatz der linken Spalte ausgeführt, dass die Rote Karte zu zeigen ist, wenn der Torwart nach einem absichtlichen Zuspiel eines Mitspielers den Ball mit der Hand kurz vor einem Angreifer über die Torlinie stößt und damit dem Angreifer die öglichkeit nimmt, ein Tor zu erzielen. Diese Aussage widerspricht den Anweisungen des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses. Das Spiel ist lediglich mit einem indirekten Freistoß unter Beachtung der Torraum-Regelung fortzusetzen. EineTorchance wurde durch den Torwart nicht verhindert, da die Ballberührung mit der Hand innerhalb seines Strafraums nach der Regel 12 keine Torverhinderung ist und dieser Vorgang nicht bei den feldverweiswürdigen Vergehen aufgeführt ist.