Daher stelle ich meine Frage mal hier rein:
Darf ein Nachwuchsspieler an einem Tage zwei Pflichtspiele für seinen Verein bestreiten?
Beispiel:
9:00 Uhr läuft er für seine U11 (E) auf und spielt 10:30 für die U13 (D) noch einmal ?



Moderator: LF-Team
Ich danke (für die Langausführung)Coach69 hat geschrieben:§ 56 Abs. 5 ist es im übrigen zu finden in der SPO des FVSL
"Alle Spieler der A-Junioren, die das 18. Lebensjahr, und alle Spielerinnen der B-Juniorinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen am gleichen Kalendertag an zwei Spielen teilnehmen. Alle anderen Spieler/Spielerinnen des Jugendbereichs dürfen am gleichen Tag nur an einem Spiel teilnehmen."
also wie daniel schon kurz ausführte ...NEIN
Nachdem ich erfolglos die SO des FVSL gesucht habe, hab ich's dann doch in der SO des SFV unter deinem beschriebenen Paragraphen und Absatz gefunden.Coach69 hat geschrieben:§ 56 Abs. 5 ist es im übrigen zu finden in der SPO des FVSL
"Alle Spieler der A-Junioren, die das 18. Lebensjahr, und alle Spielerinnen der B-Juniorinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen am gleichen Kalendertag an zwei Spielen teilnehmen. Alle anderen Spieler/Spielerinnen des Jugendbereichs dürfen am gleichen Tag nur an einem Spiel teilnehmen."
also wie daniel schon kurz ausführte ...NEIN