
ERGEBNISSE SL 07/08
Moderator: LF-Team
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ich sehe das genau so!!!trickser hat geschrieben:wer mit heiko sander auf dem platz nicht zurecht kommt ist selber schuldKeeper hat geschrieben:Großlehna - Sterne 1:1
Erste Halbzeit waren die Sterne überlegen. Zweite Halbzeit ein gutes ausgeglichenes Spiel. Torwart Pankrath unterstüzte Kronek zum 1:0. Dann machte Marsand das 1:1. Natürlich wieder der beste Schiedrichter der Welt bei solch einem Spiel. Der Tolle Selbstdarsteller Herr KING Sander!!!!
Über den muß man einfach Nicht reden.![]()
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Er ist einer der besten in der Stadt!!!
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@Keeper:Keeper hat geschrieben:Natürlich wieder der beste Schiedrichter der Welt bei solch einem Spiel. Der Tolle Selbstdarsteller Herr KING Sander!!!!
Über den muß man einfach Nicht reden.
Über Ihn muss man auch nicht reden, zumindest nicht in der Art und Weise, wie Du!!! Heiko ist seit Jahren ein exzellenter Schiedsrichter und wer sich anständig aufführt auf dem Feld hat auch keine Probleme mit ihm. Da schließe
ich mich meinen Vorrednern an.
Mit Deiner Aussage stehst Du ziemlich alleine da. Falls Souveränität und Autorität, gepaart mit einem zugegeben etwas spitzen Humor Dich stören, dann stimmt(e) vielleicht auch an Deinem Auftreten etwas nicht...
Also ich als spieler der 1. Mannschaft aus Großlehna muss sagen, dass ich mit Sander persönlich nie ein Problem hatte und man immer mit ihm reden kann und er auch hin und wieder ein auge zudrückt. Sicherlich hat er uns im Spiel gegen RSL einen Handelfmeter verwehrt aber damit muss man leben!! Herr Sander hat aber mit Sicherheit keine Schuld am schlechten Spiel unserer Mannschaft. Jetzt würde mich allerdings interessieren wer hinter dem "Keeper" steckt. Scheint ja ein häufiger Beobachter der Spiele sein. Gruß
Ist es eigentlich sinnvoll gegen Sportgerichtsurteile Einspruch einzulegen? Gab es da schon positive Erfahrungen?
Wir haben im Spiel gegen Lok II eine Rote Karte wegen groben Foulspiel erhalten. Das Foul geschah seitlich mit gestreckten Bein (weiß nicht ganz wie ich es erklären soll). Aber auf keinen Fall von hinten in die Beine. Der Spieler entschuldigte sich sofort und der gegnerische Spieler wurde "auch" nicht verletzt. Ich würde sagen dunkel Gelb. Unser Spieler war schon mit Gelb vorbelastet und es tickte die 89.Minute!
Nachdem Schiri Keppler seinen Phantasie-Bericht verfasst hatte und wir unsere Gegendarstellung eingereicht haben, wurde nun am letzten Freitag das Urteil gesprochen. Der Spieler bekam 5 Spiele Sperre !!!
Ich finde es ziemlich übertrieben. Es war seine erste Rote Karte (also kein Wiederholungstäter). Nach welchem Maß wird beim Sportgericht geurteilt? Tätlichkeiten (sogar von Wiederholungstätern) werden meist nicht so hart bestraft.
Wir haben im Spiel gegen Lok II eine Rote Karte wegen groben Foulspiel erhalten. Das Foul geschah seitlich mit gestreckten Bein (weiß nicht ganz wie ich es erklären soll). Aber auf keinen Fall von hinten in die Beine. Der Spieler entschuldigte sich sofort und der gegnerische Spieler wurde "auch" nicht verletzt. Ich würde sagen dunkel Gelb. Unser Spieler war schon mit Gelb vorbelastet und es tickte die 89.Minute!
Nachdem Schiri Keppler seinen Phantasie-Bericht verfasst hatte und wir unsere Gegendarstellung eingereicht haben, wurde nun am letzten Freitag das Urteil gesprochen. Der Spieler bekam 5 Spiele Sperre !!!
Ich finde es ziemlich übertrieben. Es war seine erste Rote Karte (also kein Wiederholungstäter). Nach welchem Maß wird beim Sportgericht geurteilt? Tätlichkeiten (sogar von Wiederholungstätern) werden meist nicht so hart bestraft.
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§ 13
Berufung
(1) Gegen Entscheidungen des Sportgerichts ist die Berufung beim Verbandsgericht zulässig. Die
Berufung kann sich nicht ausschließlich auf die Kosten- oder Gebührenentscheidung
erstrecken. Eine Entscheidung unterliegt nur insoweit einer Nachprüfung, als sie angefochten
wird.
(2) Die Berufung ist bei Verwarnungen, Verweisen, Geldstrafen bis zu 100,- € gegen
Einzelpersonen und bis zu 150,00 € gegen Vereine sowie Sperrstrafen bis zu zwei Wochen /
zwei Pflichtspielen ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen wurde.
(3) Zur Einlegung der Berufung sind am Verfahren beteiligte Vereine, die von der Entscheidung
unmittelbar betroffenen Organe der Mitgliedsverbände, deren Präsidien und Vorstände
berechtigt.
(4) Das Verbandsgericht kann bei der Feststellung von Verfahrensmängeln die Sache an die
Vorinstanz zurückverweisen.
(5) Die Berufung ist bei gleichzeitiger Einzahlung der Gebühr bis spätestens sieben Tage nach
Zustellung der Entscheidung des Sportgerichts einzulegen. Sie ist spätestens vierzehn Tage
nach Zustellung der Entscheidung schriftlich zu begründen. Die Fristen beginnen am Folgetag
der Zustellung. Sie können in begründeten Ausnahmefällen bis auf zwei Tage verkürzt werden.
Bei Entscheidungen im Zeitraum Mai, Juni und Juli (außer bei Feldverweisen) beträgt die
Berufungsfrist einschließlich der Begründung und Gebührenzahlung zwei Tage nach Zustellung.
(6) Die fristgemäß eingelegte und mit dem Nachweis der Gebühreneinzahlung versehene Berufung
hat nach Vorliegen beim Rechtsorgan aufschiebende Wirkung, es sei denn, das Sportgericht
hat den Sofortvollzug angeordnet. Eine solche Anordnung ist nicht anfechtbar. Sperrstrafen
nach Feldverweisen gemäß § 34 dieser Ordnung unterliegen ohne besondere Anordnung der
sofortigen Wirksamkeit.
(7) Legen Betroffene Berufung ein, so kann das Verbandsgericht keine Entscheidung fällen, die
dem Berufungsführer Nachteile gegenüber der angefochtenen Entscheidung bringen würde.
(8) In den Fällen von Verstößen gegen die „Rahmenbedingungen für die Regionalliga und
Oberligen“ wie gegen die „Rahmenrichtlinien für die Junioren-Regionalligen“ ist das
Bundesgericht des DFB Berufungsorgan.
Berufung
(1) Gegen Entscheidungen des Sportgerichts ist die Berufung beim Verbandsgericht zulässig. Die
Berufung kann sich nicht ausschließlich auf die Kosten- oder Gebührenentscheidung
erstrecken. Eine Entscheidung unterliegt nur insoweit einer Nachprüfung, als sie angefochten
wird.
(2) Die Berufung ist bei Verwarnungen, Verweisen, Geldstrafen bis zu 100,- € gegen
Einzelpersonen und bis zu 150,00 € gegen Vereine sowie Sperrstrafen bis zu zwei Wochen /
zwei Pflichtspielen ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen wurde.
(3) Zur Einlegung der Berufung sind am Verfahren beteiligte Vereine, die von der Entscheidung
unmittelbar betroffenen Organe der Mitgliedsverbände, deren Präsidien und Vorstände
berechtigt.
(4) Das Verbandsgericht kann bei der Feststellung von Verfahrensmängeln die Sache an die
Vorinstanz zurückverweisen.
(5) Die Berufung ist bei gleichzeitiger Einzahlung der Gebühr bis spätestens sieben Tage nach
Zustellung der Entscheidung des Sportgerichts einzulegen. Sie ist spätestens vierzehn Tage
nach Zustellung der Entscheidung schriftlich zu begründen. Die Fristen beginnen am Folgetag
der Zustellung. Sie können in begründeten Ausnahmefällen bis auf zwei Tage verkürzt werden.
Bei Entscheidungen im Zeitraum Mai, Juni und Juli (außer bei Feldverweisen) beträgt die
Berufungsfrist einschließlich der Begründung und Gebührenzahlung zwei Tage nach Zustellung.
(6) Die fristgemäß eingelegte und mit dem Nachweis der Gebühreneinzahlung versehene Berufung
hat nach Vorliegen beim Rechtsorgan aufschiebende Wirkung, es sei denn, das Sportgericht
hat den Sofortvollzug angeordnet. Eine solche Anordnung ist nicht anfechtbar. Sperrstrafen
nach Feldverweisen gemäß § 34 dieser Ordnung unterliegen ohne besondere Anordnung der
sofortigen Wirksamkeit.
(7) Legen Betroffene Berufung ein, so kann das Verbandsgericht keine Entscheidung fällen, die
dem Berufungsführer Nachteile gegenüber der angefochtenen Entscheidung bringen würde.
(8) In den Fällen von Verstößen gegen die „Rahmenbedingungen für die Regionalliga und
Oberligen“ wie gegen die „Rahmenrichtlinien für die Junioren-Regionalligen“ ist das
Bundesgericht des DFB Berufungsorgan.
Wenn alle das täten was sie mich können, käme ich den ganzen Tag nicht zum Sitzen.
Humor ist der Sonnenschein des Geistes
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reg dich lieber nicht über die schiris auf!
da hast du eh keine chance.im gegenteil.Du merkst es ab und zu im Spiel wie symphatisch die sich finden!
Außerdem wirst du es bei künftigen Strafen auch merken!
Die werden immer länger!
Wir haben auch schon daraus gelernt.
da hast du eh keine chance.im gegenteil.Du merkst es ab und zu im Spiel wie symphatisch die sich finden!
Außerdem wirst du es bei künftigen Strafen auch merken!
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Wir haben auch schon daraus gelernt.
Oh lieber Mond du scheinst so hell,du hast kein Grund zur Klage.Du bist im Jahr nur 12 mal voll doch wir sinds alle Tage!
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- Weltstar
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- Registriert: 25.10.2003, 10:00
§ 18 Gebühren
1. Sämtliche Verfahren vor den Rechtsorganen sind gebührenpflichtig.
Die Verfahrensgebühren betragen bei Protesten, Einsprüchen, Beschwerden, Widersprüchen,
Wiederaufnahmeanträge in erster Instanz:
a) im Herren / Senioren / Volkssport und Frauenbereich 105,- €
b) im Nachwuchs-Bereich 55,- €
bei Berufungen (Instanz ist das Verbandsgericht des FVSL e.V.):
a) im Herren / Senioren / Volkssport und Frauenbereich 130,- €
b) im Nachwuchs-Bereich 65,- €
1. Sämtliche Verfahren vor den Rechtsorganen sind gebührenpflichtig.
Die Verfahrensgebühren betragen bei Protesten, Einsprüchen, Beschwerden, Widersprüchen,
Wiederaufnahmeanträge in erster Instanz:
a) im Herren / Senioren / Volkssport und Frauenbereich 105,- €
b) im Nachwuchs-Bereich 55,- €
bei Berufungen (Instanz ist das Verbandsgericht des FVSL e.V.):
a) im Herren / Senioren / Volkssport und Frauenbereich 130,- €
b) im Nachwuchs-Bereich 65,- €
Wenn alle das täten was sie mich können, käme ich den ganzen Tag nicht zum Sitzen.
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- Weltstar
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- Registriert: 25.10.2003, 10:00
Ich kann Euch versichern, dass Berufungen/Einsprüche vor dem Verbandsgericht in der naheliegenden Vergangenheit schon erfolgreich waren. Die meisten Vereine schrecken nur sehr oft vor den hoehen Kosten zurück. Nur wenn nicht mal jemand was tut, wird sich niemals was ändern.
Da ich den Bericht vom Spiel Lok-LSV kenne, finde ich diese Strafe deutlich zu hoch! Aber wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Meinung. Ich frage mich manchmal wirklich nach welchem Maß dort gemessen wird.
Vorallem kann ich es absolut nicht nachvollziehen, dass ein Spieler so hart bestraft wird, ohne dass dieser eine Vorgeschichte bezogen auf solche Vergehen hat.
Diese Meinung ist meine ganz persönliche und die ist in diesem Staat ja Gott sei Dank jedem frei gestellt!
Da ich den Bericht vom Spiel Lok-LSV kenne, finde ich diese Strafe deutlich zu hoch! Aber wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Meinung. Ich frage mich manchmal wirklich nach welchem Maß dort gemessen wird.
Vorallem kann ich es absolut nicht nachvollziehen, dass ein Spieler so hart bestraft wird, ohne dass dieser eine Vorgeschichte bezogen auf solche Vergehen hat.
Diese Meinung ist meine ganz persönliche und die ist in diesem Staat ja Gott sei Dank jedem frei gestellt!