Strafe gegen den 1.FC Lok Leipzig

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Schalker1984
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Strafe gegen den 1.FC Lok Leipzig

Beitrag von Schalker1984 » 09.03.2007, 22:33

Am heutigen Abend fand in der Sportschule "Edgidius Braun" in Leipzig-Abtnaundorf die mündliche Sportgerichtsverhandlung des Sächsischen Fußballverbandes (SFV) zu den Vorfällen beim Pokal-Spiel gegen Aue II (0:3) statt. Nach fast 3-stündiger Zeugenvernehmung und Beratung verkündete Richter Andreas Schirmer (Dresden) das Urteil (AZ: 050/06-07): 2.000 Euro Geldstrafe und Ausschluss aus dem Landespokal (für den sich der 1. FC Lok erst mit dem Gewinn des Bezirkspokals qualifizieren müsste!) für die Saison 2007/2008. Lok-Vorsitzender Steffen Kubald: "Wir nehmen dieses Urteil nicht an!" Der Verein wird also in Berufung gehen. Das Gericht stützte sich auf die Verletzung der Pflichten aus §53 und §33 der Spielordnung des Sächsischen Fußballverbandes. Demnach war die allgemeine Ordnung und Sicherheit nicht gewährleistet, sowie die Sicherheit des Schiedsrichter-Gespanns um Ralf Schinköthe aus Dresden. Im offiziellen Pressetext des SFV heißt es dann auch: "Beim Strafmaß gegen den 1. FC Lok hat das Sportgericht die Intensität und das Ausmaß der Ereignisse, die einschlägigen Vorbelastungen des Vereins aus dem Verhalten seiner `Anhänger` sowie die Gefahrenlage strafschärfend bewertet, die der Verein mit verursacht habe und die nach dem Spiel in gewalttäige Auseinandersetzungen gemündet habe. Hierdurch sei das Vertrauen der sportinteressierten Öffentlichkeit in den ungefährdeten und gewaltfreien Besuch von Fußballspielen massiv erschüttert worden. Eine Platzsperre bzw. Spielen unter Öffentlichkeitsauschluss kam nicht in Betracht, da das Sportgericht insoweit die zwischenzeitlich eingeleiteten zielgerichteten Sicherheitsmaßnahmen von Verein, Stadt und DFB-Sicherheitsausschuss als ausreichend bewertete, um künftige Vorfällen vorzubeugen."

Und: Die Gäste vom FC Erzgebirge Aue wurden zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verdonnert
Wenn jeder vor seiner eigenen Tür fegt, wird es auch überall sauber sein !!

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Beitrag von Schalker1984 » 09.03.2007, 22:34

Quelle: Homepage 1.FC Lok Leipzig
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Beitrag von Sveninide » 09.03.2007, 23:36

Was habt ihr denn erwartet. Das Lok das Urteil annimmt!? Dann würden sie sich ja schuldig bekennen... und das versucht man ja mit allen Mitteln von sich zu weisen.

Milliwall
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Beitrag von Milliwall » 10.03.2007, 00:50

Das Strafmaß ist zu erkennbar auf zukünftige Ereignisse zugeschnitten als auf das tatsächlich Geschehene. Aber besser als Punkteabzug, denn 6 Punkte kann man nicht aufholen. Irgendwo muss man aber eine Strafe ansetzen, andere Vereine wären schon längst verboten bzw. ausgeschlossen worden.
Trotzdem: eine Berufung schadet nicht, auch wenn diese undiplomatisch wäre.
Lieber aufsteigen als unbedingt im Landespokal spielen. Und sollte das Stadion ein Schmuckstück wie in Markranstädt werden, setze ich mich auch mal auf die Tribüne, denn Fußball ist Fußball, trotz dass ich Chemiker bin.

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Beitrag von Weißer_Ronaldo » 10.03.2007, 00:56

Langsam geht mir da doch das letzte bisschen Verständnis für die Verantwortlichen von Lok abhanden. Anstatt sich über das doch sehr milde Urteil zu freuen und sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen, wie billig man da noch weggekommen ist, sind sie selbst damit noch unzufrieden. Denn dass Lok bei den Einlasskontrollen schlampig verfahren hat (um das mal vorsichtig zu formulieren), wird selbst von den wenigsten Lok-Fans angezweifelt. Und dass zwischenzeitlich schon mal ganz andere Strafen erwogen wurden, wird vom Vorstand offensichtlich ausgeblendet. Wollen die vielleicht noch ´nen Orden?
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Bin zwar nicht so schnell wie Ronaldo, auch nicht so groß. Aber immerhin schon mal so dick.

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Beitrag von elo-bande » 10.03.2007, 09:34

@weißer ronaldo das man die strafe nicht annimmt verstehe ich auch nicht, da es wirklich eine milde strafe ist
aber:das der ordnungsdienst versagt hat gehe ich nicht mit!!!
klar schreiben das auch viele lokfans aber die sind auch nicht ganz dicht
denn wer ahnung von dem zeug hat der weiß das man das zeug am körper mit rein nehmen kann und der ordnungsdienst an der stelle ja garnicht abtasten darf
das ist auch kein lok problem sondern in jedem stadion so
ausserdem muß man dazu sagen das es nach 3 jahren lok das erstemal echte auswärtsfans mitkamen und man damit überfordert war seitens verein aus
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Beitrag von proph3t » 10.03.2007, 10:33

hi
noch immer ist nicht geklärt wie diese massen an pyro ins stadion gekommen ist.
fraglich ist die meinung das der ordnungsdienst versagt hat. viel wahrscheinlicher ist das es vorher im stadion versteckt wurde oder von personen auf beiden seiten ins stadion gebracht wurde die nicht kontrolliert wurden.

strafe für lok find ich ok aber der einspruch is verständlich da lok die sicherheitsauflagen übererfüllt hat.
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Beitrag von Jürgen Sundermann » 08.06.2007, 12:39

althen hat geschrieben:hi
noch immer ist nicht geklärt wie diese massen an pyro ins stadion gekommen ist.
fraglich ist die meinung das der ordnungsdienst versagt hat. viel wahrscheinlicher ist das es vorher im stadion versteckt wurde oder von personen auf beiden seiten ins stadion gebracht wurde die nicht kontrolliert wurden.

strafe für lok find ich ok aber der einspruch is verständlich da lok die sicherheitsauflagen übererfüllt hat.
Der Einspruch erklärt sich nicht nur aus den „übererfüllten“ Sicherheitsauflagen, denn davon kann man leider nicht wirklich sprechen. Vielmehr begründet sich die Berufung aus den kleinen Fauxpas des Schiedsgerichts: Einen Verband von vornherein von einem Wettbewerb auszuschließen, für den sich dieser noch nicht einmal qualifiziert hatte. Dies geht nur, wenn selbst die Mannschaft, also Spieler, in Auseinandersetzungen verwickelt waren. Siehe Länderspiel Türkei : Schweiz!!!
Das ist auf Milchmädchen-Ebene vergleichbar mit: jeder Leipziger MUSS 30,- EURO an die Leipziger Verkehrsbetriebe zahlen, denn potentiell könnte ja jeder irgendwann mal „schwarzfahren“. Ich weiß das es hier natürlich im Sinne des Ganzen immer um die Sicherheit geht und nicht um so eine „kleine“ Ordnungswidrigkeit. Aber so ein Vergleich hinkt eigentlich nicht, zumindest um es mal vereinfacht darzustellen.

Und mit den pyrotechnischen Erzeugnissen liegst du nicht falsch. Da wurde einiges vorher im Stadion „verbuddelt“. Und die Spielunterbrechung ergab sich ja auch nicht aus Aktionen der LOK-Fans, sondern auf Grund der Nebeltöpfe u. diversen Raketen aus dem AUE-Block... der Rest ist bekannt... :roll:
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Beitrag von depenny » 20.06.2007, 22:22

Jürgen Sundermann hat geschrieben:jeder Leipziger MUSS 30,- EURO an die Leipziger Verkehrsbetriebe zahlen, denn potentiell könnte ja jeder irgendwann mal „schwarzfahren“.
Das kostet glaube schon 40,- €. Uns wird das glaube auch bald mal erwischen, wenn wir quasi als Fullinger getarnt nachts Gäste der LVB sind... :lol:
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Beitrag von Jürgen Sundermann » 21.06.2007, 09:33

depenny hat geschrieben:
Jürgen Sundermann hat geschrieben:jeder Leipziger MUSS 30,- EURO an die Leipziger Verkehrsbetriebe zahlen, denn potentiell könnte ja jeder irgendwann mal „schwarzfahren“.
Das kostet glaube schon 40,- €. Uns wird das glaube auch bald mal erwischen, wenn wir quasi als Fullinger getarnt nachts Gäste der LVB sind... :lol:
Nee das kann uns nicht passieren, ich habe doch immer meine Netzkarte auf Tasche und da kann ich doch am Wochenende eine zweite Person mitnehmen. :wink:

Und außerdem sind die Active-Office-Beschäftigten der LVB nicht mit Vollzugsrechten ausgestattet. Sie sind keine befugten Personen zur Anwendung leichter körperlicher Gewalt oder Festhalten von Personen. Sie dürfen nur verbal agieren. Da steigt man einfach an der nächsten Haltestelle aus! :lol:
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Beitrag von CaseyRyback » 21.06.2007, 11:00

@Jürgen: Das ist so aber nicht richtig. Denn gemäß §127 (1) StPO

"(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."

Ergo, wenn der Kontrolleuer einen Schwarzfahrer antrifft, und der sich ncht ausweist, ist das der klassische Fall.

Schwarzfahren ist strafbar gemäß § 265 a StGB. Da steht:

"(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."

Das einzige was er nicht darf ist die 40 € eintreiben. Die darf dann zivilrechtlich eingeklagt werden :D

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Beitrag von Knipserverfahrn » 21.06.2007, 12:27

so sprach der grüne wicht.... :lol: :D
Oh lieber Mond du scheinst so hell,du hast kein Grund zur Klage.Du bist im Jahr nur 12 mal voll doch wir sinds alle Tage!

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Beitrag von depenny » 21.06.2007, 12:57

CaseyRyback hat geschrieben: so ist,..., jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Vorläufig festnehmen??? Jedermann??? Das kann ich kaum glauben. Da muss ich wohl auch mal die Paragaphen studieren. Kann es mir dennoch nicht vorstellen, dass das so stimmt bzw in der Praxis anwendbar ist. :roll:
Und die 40,-€ bei uns eintreiben nach dem Trinken ist eh ein unmögliches Ding, da es schlicht am wertvollem Papier fehlt :lol:

@Jürgen - Netzkarte? Die Chipkarte aus der Mausefalle ist aber keine Netzkarte und deine alten Kassenkarten gehen da auch nicht :lol:
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Beitrag von CaseyRyback » 21.06.2007, 13:17

@depenny: Das ist tatsächlich so. Auch für den Kaufhausdetektiv gilt das analog. Hat den Hintergrund, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht immer dort sein können, wo das Verbrechen tobt. Wie z. B. in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch ist das natürlich eng an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Von daher lieber mit Fahrkarte fahren :D

@knipser: Welcher grüne Wicht denn??? Ich glaube wir müssen demnächst mal die Arme auf dem Rücken verschränken :D :D :D

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Beitrag von depenny » 21.06.2007, 13:58

Beim Kaufhausdetektiv sehe ich das ja auch ein, wenn ich das Kaufhaus nicht verlasse und er mich bis zum Eintreffen der Polizei festhält. Aber wenn ich in der Bahn dann einfach aussteige und draußen bin, dacht ich halt das da keiner die Befugnis hat mich festzuhalten...
Aber du scheinst ja vom Fach zu sein, so wie du mit den Paragraphen wedelst und dir so sicher bist... :wink:
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