sie treten ja an...aber nicht als fvsl-vertreter, sondern als landesklassist!
Spielordnung §64(2): "Ist ein Kreispokalsieger der Herren oder Junioren gleichzeitig Aufsteiger zur Landesklasse oder verzichtet dieser auf sein Start recht im Landespokalwettbewerb, so ist der zuständige KVF berechtigt, den nächstqualifizierten Teilnehmer des Kreispokalwettbewerbes zum Landespokalwettbewerb zu melden, soweit dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Festlegung der Qualifizierungskriterienerfolgt durch den KVF."
um den "nächstqualifizierten teilnehmer" gehts