U 23 Regel

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Knipser » 17.11.2010, 12:29

meistens ist es aber anders rum 8)

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Coach69 » 17.11.2010, 12:30

ja darf er !!(einschränkungen hierfür nur für die winterpause und die letzten 4 spieltage)....vorausgesetzt er hat das 18. lebensjahr bereits vollendet !!
für u 18 ist nur EIN spiel am tag erlaubt :wink:

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Invisible
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Re: U 23 Regel

Beitrag von Invisible » 17.11.2010, 13:44

§ 68 SPO
Wechsel innerhalb des Vereins/Einschränkung der Spielerlaubnis
(1) Wechsel‐ und Einsatzbedingungen in und zwischen den Mannschaften hat ausschließlich der Verein zu verantworten. Wer beim Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unterklassigen Mannschaften die Regeln der sportlichen Fairness verletzt und Meisterschaft, Auf‐ und Abstieg sowie Pokalspiele beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, ist durch das Sportgericht zur Verantwortung zu ziehen.
(2) a) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ihres Vereines sind Spielerinnen/Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Pflichtspiele unterklassiger Mannschaften dieser Altersklasse ihres Vereines (mit Aufstiegsrecht) spielberechtigt. Innerhalb der Spielklassen des Kreises beträgt die Wartefrist 5 Tage. Der dem Spieltag folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist.
b) Hat eine höherklassige Mannschaft an einem Wochenende kein Pflichtspiel, so dürfen an diesem Wochenende nur maximal zwei Spieler der höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden, die am
vergangenen Spieltag in der höherklassigen Mannschaft eingesetzt worden sind. Die allgemeinverbindliche Regelung des DFB zum Einsatz von U23‐Spielern bleibt unberührt.

c) Die Einschränkung unter 2 a) und 2 b) gilt nicht für den Einsatz in Frauen‐ und Herrenmannschaften für Spielerinnen/Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer an den letzten vier Spieltagen der unterklassigen Mannschaft.
d) Für Vereine, deren A‐ und/oder B‐Junioren‐Mannschaft in der Junioren‐Bundesliga spielen, gelten abweichend von 2 a) und 2 b) die Bestimmungen von § 28 a der DFB‐Jugendordnung.
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden Spielklassen und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr
am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt.
Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Mannschaft der 3.Liga, Regional‐ oder Oberligamannschaft gemäß § 11 a. Gleiches gilt für Spielerinnen nach einem Einsatz in der Bundesliga nach DFB‐Spielordnung § 14 bzw. der Regionalliga Frauen.
- 55 -
(4) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht vollendet haben):
‐ zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine Nachholespiele) ‐ nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie
(5) Spieler, welche von den Rechtsorganen eine Sperre für Pflichtspiele erhalten haben, sind gesperrt für die festgelegte Anzahl von Pflichtspielen der Mannschaft, in welcher das Vergehen begangen wurde, das zur
Sperre führte. An diesen Pflichtspieltagen ist der gesperrte Spieler/die Spielerin generell für alle anderen im SFV und den KVF auszutragenden Pflichtspiele seines/ihres Vereins nicht spielberechtigt. An Tagen, an denen diese Mannschaft keine Pflichtspiele austrägt, kann der Spieler in anderen
Mannschaften des Vereins zum Einsatz kommen (Wartefristen sind zu beachten).
(6) Das Wochenende Freitag bis Sonntag zählt bei Sperrfristen durch die Rechtsorgane und für Termine im Rahmen des Terminplanes als ein Spieltag und ist als Einheit zu betrachten. Eingeschlossen sind an Sonntage direkt anschließende Feiertage.
(7) Zieht ein Verein eine Mannschaft in der laufenden Meisterschaft zurück, so wird der Einsatz dieser Spieler in den unteren Mannschaften seines Vereins auf vier Spieler/Spielerinnen begrenzt, die in der höherklassigen Mannschaft mehr als 50% der Meisterschaftsspiele bestritten haben.
(8) Eine nach § 69 (5) erlangte Spielberechtigung für die Junioren‐Bundes‐ und Regionalliga gilt nicht für die anderen Juniorenmannschaften des Vereins.


Das rot markierte finde ich sehr interessant. Mir ist nicht bekannt, dass diese Regel bisher umgesetzt und durch die entsprechenden Staffelleiter umgesetzt wird.

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Meguaner » 17.11.2010, 15:14

Doch, es gibt schon 2 Urteile dazu, im D - Junioren Bereich, steht im RS. von diesem Monat.
Wir waren gut, waren die anderen besser?

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Invisible » 17.11.2010, 17:59

Meguaner hat geschrieben:Doch, es gibt schon 2 Urteile dazu, im D - Junioren Bereich, steht im RS. von diesem Monat.
Sorry. Aber ich finde da nix im RS.

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Flummi » 17.11.2010, 19:30

also irgendwie ist das alles bissl blöd beschrieben?
einerseits darf ein spieler 2 spiele an einem wochenende spielen, andererseits muss eine wartefrist von mindestens 4tage eingehalten werden?->bei u23 regel!
schon putzig. ich denke, dass das nicht rechtens ist, dass ein spieler bei zwei spielen binnen 4h mitspielen darf? zudem die kreisklasse aufstiegsmöglichkeiten hat?

ich kenne das nur mit mindestens 12h pause zwischen dem höherklassig und dem darauffolgend niederklassigen spiel?

trotzdem danke schon mal für eure hilfe:-P

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Meguaner » 17.11.2010, 21:04

Invisible hat geschrieben:
Meguaner hat geschrieben:Doch, es gibt schon 2 Urteile dazu, im D - Junioren Bereich, steht im RS. von diesem Monat.
Sorry. Aber ich finde da nix im RS.
RS vom 16.11.2010 Seite 13 , das zweite und dritte Urteil waren solche Fälle.
Wir waren gut, waren die anderen besser?

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Re: U 23 Regel

Beitrag von SGR » 17.11.2010, 21:11

Auf www.fussballverband-stadt-leipzig.de ist allerdings noch das Oktober RS online.

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Coach69 » 18.11.2010, 00:05

@ flummi

kann deine schlußfolgerungen nicht nachvollziehen !?

der spieler könnte 13 uhr höherklassig und 15 uhr unterklassig spielen (andersrum geht natürlich erst recht)....wichtig ist U 23 und über 18 jahre und das selbiges nicht an den letzten 4 spieltagen stattfindet :wink:

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Re: U 23 Regel

Beitrag von Hessi » 18.11.2010, 10:26

RS vom 16.11.2010 Seite 13 , das zweite und dritte Urteil waren solche Fälle.
Ich hab das RS auch noch nicht gefunden... ist noch das alte Online
Ecken und Kanten sind nicht zum Schleifen da, sondern um sich daran zu stoßen ;)

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Beitrag von EWA » 18.11.2010, 16:51

RS 11/2010 des FSVL vom 16.11.2010:

Entscheidung: Spielwertung SG Lausen – FC Eintracht Holzhausen II 0:2
Geldstrafe 100,00 €
Verein: FC Eintracht Holzhausen Spielklasse: D-Junioren 2. KKL
Vergehen: unberechtigter Spielereinsatz JSV-Nr.: 043/2010-2011

Entscheidung: Spielwertung TSV 1886 Markkleeberg – SG Olympia 0:2
Geldstrafe 100,00 €
Verein: SG Olympia Spielklasse: D-Junioren Stadtliga
Vergehen: unberechtigter Spielereinsatz JSV-Nr.: 044/2010-2011

Was haben die betroffenen Teams denn falsch gemacht?

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Re: U 23 Regel

Beitrag von oli » 18.11.2010, 16:57

Im Zusammenhang mit JSV-Nr. 044/2010-2011 wurden von Seiten der D2 Olympias 3 Spieler eingesetzt, die 1 Woche zuvor in der 1.Mannschaft mitwirkten und auch deren 1.Mannschaft zuzuordnen sind.

Die Darstellung des Urteils im RS ist etwas missverständlich, weil das Spiel lt. Urteil für den TSV 1886 Markkleeberg als gewonnen zu werten ist. Die Darstellung im RS gibt das nicht eindeutig wieder. Außerdem handelt es sich um die D-Junioren Stadtklasse.

Ist allerdings sowieso derzeit noch nicht endgültig, da von Seiten Olympias Berufung eingelegt wurde.

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Re: U 23 Regel

Beitrag von SGR » 18.11.2010, 17:23

Das RS für November ist nun auf http://www.fussballverband-stadt-leipzig.de/ online.

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Beitrag von EWA » 18.11.2010, 17:33

@oli

Wo kann man denn mal verbindlich nachlesen, wie die genauen Regelungen (Spieler unter 18) sind???
Mich interessiert z.B. ob ein D-Jugend-Spieler am Samstag in der Stadtliga spielen darf und am Sonntag (24h später) bei der E-Jugend (ebenfalls Stadtliga)spielberechtigt ist, und umgekehrt.
Das Alter für die E-Jugend hat er!

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Re: U 23 Regel

Beitrag von oli » 18.11.2010, 17:52

@EWA

Ich weiß nicht, ob die Zuordnung von Spielern im Rahmen der Meldelisten irgendwelche Auswirkungen haben kann (falls Dein Spieler im "E"-Alter lt. Meldeliste zu Eurer D-Mannschaft gehört).

Ansonsten ist mir gemäß §56 (4) SpO nur bekannt, dass Spieler in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden dürfen, ohne dass sie dabei irgendwelchen Wartefristen unterliegen. Da geschrieben steht "Sie unterliegen dabei keiner Wartefrist" interpretiere ich das so, dass es für Deinen Fall in beide Richtungen geht, also von "E" nach "D" und umgekehrt.

Dem §56 (5) SpO kannst Du entnehmen, dass Spieler in dem von Dir genannten Alter nur an einem Spiel pro Tag teilnehmen dürfen. Von der Seite her würde es in Deinem Fall auch klappen.

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