Hallo,
auch wenn das Thema warscheinlich schon mehrfach behandelt worden ist, wollte ich mal fragen, wie sich die Wechselfristen in der Winterpause gestalten? Was muss ich beachten wenn ich zur Rückrunde für den neuen Verein spielberechtigt sein will. Eckdaten: C- Jugend Stadtklasse - Wechsel zu C - Jugend Stadtliga.
Vielen Dank und noch ein schönes (Rest) Weihnachten.
Wechselfristen im Nachwuchs
Moderator: LF-Team
- Cantona
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Wechselfristen im Nachwuchs
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Nur das Ei ist perfekt! Aber das wird mit dem Hintern gemacht.
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- Fussballgott
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Re: Wechselfristen im Nachwuchs
Also ich persönlich würde mich erstmal im alten Verein durchbeissen, Leistung bringen und nicht weglaufen, denn davon wirds wohl nicht besser werden.
Re: Wechselfristen im Nachwuchs
Abmeldung zum 31.12 zum jahresende. Bei zustimmung sofortige spielberechtigung. Bei nichtzustmung 3 monate sperre.
Re: Wechselfristen im Nachwuchs
ich kopier mal meine antwort aus einem anderen thread
grundsätzlich so wie in § 69 Abs. 2b der SPO
b) Abmeldung im Zeitraum 16.07. bis 31.03.
Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrages, jedoch frühestens nach einer Wartefrist von 1 Monat erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt. Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten erteilt.
Die Wartefrist beginnt jeweils am Tag nach der Abmeldung beim abgebenden Verein. Bei übergebietlichem Vereinswechsel gelten die Bestimmungen des aufnehmenden Landesverbandes.
also bei nicht zustimmung frühestens nach einer frist von 3 monaten !!
im herrenbereich würde es ihn um einiges härter treffen
grundsätzlich so wie in § 69 Abs. 2b der SPO
b) Abmeldung im Zeitraum 16.07. bis 31.03.
Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrages, jedoch frühestens nach einer Wartefrist von 1 Monat erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt. Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst nach einer Wartefrist von 3 Monaten erteilt.
Die Wartefrist beginnt jeweils am Tag nach der Abmeldung beim abgebenden Verein. Bei übergebietlichem Vereinswechsel gelten die Bestimmungen des aufnehmenden Landesverbandes.
also bei nicht zustimmung frühestens nach einer frist von 3 monaten !!
im herrenbereich würde es ihn um einiges härter treffen