Frage zu Heimrechttausch
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Re: Frage zu Heimrechttausch
Das April Rundschreiben ist doch noch gar nicht raus, was zum Download beim FVSL, vom 02.04.15, steht ist das Märzrundschreiben.
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Re: Frage zu Heimrechttausch
Auszug aus dem Aktuellen Rundschreiben zu dem Thema:
Danke noch einmal an den Verband für die schnelle Klärung.Spielverlegung/Auslegung § 51 Nr. 2 SPO des SFV
Im Rahmen
bereits getätigter Spielverlegungen kam es zu Unklarheiten über die Auslegung des o.g.
Abschnittes der Spielordnung. Nach Rücksprache mit dem SFV ist hier klarzustellen, dass die getroffene Formulierung i.d.R. für ein Pflichtspiel gegen den gleichen Verein innerhalb des Wettbewerbs gilt. In
Ausnahmefällen (z.B. massiver Einfluss auf den weiteren Saisonverlauf entsprechend Rahmentermin-
plan) kann von dieser Regelung allerdings abgewichen werden und bereits nach zwei ausgefallenen
Pflichtspielen des Heimvereins in der gesamten Saison eine Spielverlegung auf des Gegners Platz vor-
genommen werden. Wir weisen an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hin, dass letztere Auslegung
nur den äußersten Ausnahmefall darstellen kann und wird.
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Re: Frage zu Heimrechttausch
Ich schließe mich dem Dank in Richtung Verband für die Klarstellung an und will nicht verschweigen, dass ich positiv überrascht bin.